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(No. 1477.) Joll-Cartel zwischen Preußen, Kurbessen und dem Großherzogthume Hessen,
ferner Bayern und Württemberg, sodann Sachsen einerseits, und den zu
bem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine verbundenen Staaten ande-
rerseits. Vom LIten Mai 1833.
S.ne Majestaͤt der Koͤnig von Preußen, Seine Hoheit der Kurprinz und
Mitregent von Hessen, und Seine Koͤnigliche Hoheit der Großherzog von Hessen,
ferner:
Seine Majestaͤt der Koͤnig von Bayern und Seine Majestaͤt der Koͤnig von
Wuͤrttemberg,
sodann:
Seine Majestät der König und Seine Königliche Hoheit der Prinz Mitregent
von Sachsen
einerseits,
und die bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine betheiligten Souve-
raine, nämlich, außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner
Hoheit dem Kurprinzen und Mitregenten von Hessen:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach,
Ihre Durchlauchten die Herzsge von Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg
und Sachsen-Coburg= Gotha, imgleichen Ihre Durchlauchten die Fürsten von
Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß-Schleitz, Reuß-
Greitz und Reuß-Lobenstein und Ebersdorf "
andererseits,
haben zu dem Zwecke, um sich durch gemeinschaftliche Maaßregeln in der Auf-
rechthaltung Ihres Handels= und Zollsystems und Unterdrückung des gemein-
schddlichen Schleichhandels zu unterstützen, Unterhandlungen eröffnen lassen, und
zu diesen als Bevollmächtigte ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchst-Ihren Geheimen Ober-Finanzrath, Ludwig Bogislaus
Samuel Kühne, Ritter des Königlich-Preußischen rorhen Adler-
Ordens dritter Klasse mit der Schleise und Commandeur zweiter
Klasse des Kurfürstlich= Hessischen Haus-Ordens vom goldenen Löwen,
und
Allerhöchst-Ihren Geheimen Legationsrath, Ernst Michgelis, Ritter
des Königlich-Preußischen rothen Adler-Ordens vierter Klasse, Off=
zier der Königlich-Französischen Ehrenlegion und Commandeur zweiter
Klasse des Kurfürstlich-Hessischen Haus-Ordens vom goldenen Läwen;
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent von Hessen:
Höchst-Ihren Wirklichen Geheimen Legationsrath, außerordentlichen
Gesandten und bevollmächtigten Minister an dem Königlich-Preußi-
schen