Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1833. (24)

Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1833. 
VII 
  
Datum 
des 
Gesetzes ec. 
Husgegeben 
—-*'’ 
Berlin. 
□ 
In h a l t. 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1833. 
B. Mai. 
— 
26. 
1833. 
5. Dezbr. 
10. Juni. 
2. Juli. 
26. 
— 
5. Dezbr. 
10. Juli. 
10. 
10. 
26. 
5. Dezbr. 
  
  
Vertrag zwischen Seiner Mojestaͤt dem Koͤnige von 
Preußen und Seiner Durchlaucht dem Fürsten von 
Schwarzburg-Rudolstadt, betr. die Joll= 
und Handelsverhältnisse, imgleichen die Besteuc- 
rung der inneren Erzeugnisse in der Unterherr= 
schaft des Fürsienthums Schwarzburg-Rudolstadt. 
Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von 
Preußen und Seiner Königlichen Hoheit dem 
Großherzoge von Sachsen Weimar Eise- 
nach, betreffend die Joll= und Handelsverhält- 
nisse, imgleichen die Besteucrung der inneren Er- 
zeugnisse in den Großhertoglichen Aemtern All- 
stede und Oldisleben. 
Verordnung über den Mandaks-, den summari- 
rischen und den Bagatellprozef. 
Vorlaufige Verordnung wegen des Judenwesens 
im Großherzogthum Posen. 
Allerhöchsic Kabinergorder, betreffend die Aufhebung 
des bisherigen Unterschiedes zwischen uneheli- 
chen und ehelichen Kindern, in Rücksicht auf 
die gewerblichen Verhältnisse in den ehemals 
Schsischen Landestheilen. 
Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von 
Preufien und Seiner Durchlaucht dem Fürsten von 
Schwarzburg Sondershausen, betr. die 
Joll= u. Handelsverhälrnisse, imgleichen die Besteuc- 
rung der inneren Erzeugnisse in der Uncerherrschaft 
des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershaufen. 
Allerhöchsic Kabinetsorder, die Ausstellung der ei- 
chenpässe betreffend. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend den Antrag 
bes vierten Sächsischen Provinzial-Landtages, wec- 
gen Modifikation der Vorschrift Art. 2. A. I. der 
Verordnung vom 1ten Mai 1927. hinsichtlich 
der Wahl der ritterschaftlichen Abgeord-= 
neten des Thüringischen Wahlbczirks. 
Gesetz, wegen Ausstellung von Papieren, welche 
eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber 
enthalten. 
Gesetz, die Aucübung der Fischerei in den kban= 
destheilen auf dem linken Rheinnufer betreffend. 
Vertrag zwischen Seiner Masestät dem Könige von 
Preußen und Seiner Durchlaucht dem Herzoge 
von Sachsen Koburg-Gotha, betreffend die 
Zoll= und Handelsverhältnisse, imgleichen die Be- 
sienerung der inneren Erzeugnisse in dem Herzoglich- 
Sachsen-Koburg-Gethaischen Amte Volkenrode. 
  
21 
10 
21 
11 
  
1479 
1480 
1126 
1136 
1411 
1481 
1137 
1438 
269-273 
27. 
37—18 
66—72 
279-283 
281-268 
 
	        
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