VIII
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1833.
Datum
des
Gesetzes2#c.
Ansgegeben
#1½
Berlin.
Inh a l t.
Nr.
bes
Stücks.
Nr.
des Ge-
setzes.
Seite.
1833.
30. Juni.
2 Jull.
11.
L
11.
14.
18.
23.
1833.
15. August.
26. Juli.
26.
15. August.
26. Juli.
19. Septbr.
9. Dezbr.
—
5. August.
15.
—
9. Septbr.
Allerhöchste Kabinetsorder, wodurch bestimmt wird,
daß von dem Handel, welchen Ausländer
auf Wochenmärkten mit solchen Konsumtibilien
betreiben, welche zu den Wochenmarkt-Arti#keln
gehören, keine Gewerbesteuer erhoben wer-
den soll.
Allerhöchste Kabinetsorder, über die Eintragung der
fiskalischen Vorrechte auf die Immobilien
der Kassen-, Magazin= und Domainenbeamten,
oder anderer Verwalter öffentlicher Güter und
Einkünfte, so wie der Domainenpachter.
Gesetz, über die Rechte des Fiskus, hinsichtlich
der Zinsen.
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Wiederherstellung
der bei dem Brande in der Stadt Lüdinghau-
sen im Oktober 1832. verloren gegangenen Hy-
potheken-Akten.
Gesetz, wegen des Erbschaftsstempels von
Lehns= und Fideikommiß-Anfällen.
Allerhöchste Kabinctso#rder, betreffend die Ausdeh-
nung der Vorschrift des §. 171. d. Tit. ö1. der
rozeßordnung — die Vorladung unbekannter
ldubiger einer mit fiskalischen Vorrechten
versehenen Kasse betreffend — auf Deposttal-
und offentliche nicht Königliche Kassenverwaltun-
gen, und auf die Rückgabe von Kautionen der
Scaatsdiener und Gewerbetreibenden.
Allerhöchsie Kabinetsorder, die Prüfung der Stein-
hauer betreffend.
Allerhöchste Kabinetsorder, über die Glaubwürdig=
keit der von Lazarcth-Administrationen ausgestell-
ten Todtenscheine und die Aufbewahrung der
von Militairpersonen im Felde errichteten
Testamente.
Gesetz, wegen näherer Bestimmung der Rechte der
Fideikommiß-Anwarter in denjenigen Theilen
der Provinz Westphalen, welche bei Auflösung
der fremden Herrschaft zum Großherzogthume
Berg gehört haben.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Vertretung
der Stadtgemeinden, in welchen die Städte-
Ordnung vom Agten November 1808. gilt, bei
persönlicher Becheiligung der Stadtverord-
neten.
Allerhöchste Kabinetsorder, die widerrechtliche Zu-
eignung der bei den Uebungen der Artillerie
verschossenen Eisen-Munition betreffend.
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