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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staater.
No. 19. —
(No. 1551.) Allerhoͤchste Kabinetsorder vom 24sten Juli 1834., wegen Verleihung der revi-
dirten Staͤbteordnung vom 17ten Maͤrz 1831. an die Stadt Bojanowo,
im Regierungsbezirke Posen.
A# Ihren Antrag vom öken d. M. will Ich der Stadt Bojanowo, dem
von derselben geäußerten Wunsche gemäß, die revidirte Städteordnung vom
17ten März 1831. mit Ausschluß des in dortiger Provinz nicht anwendbaren
10ten Titels, verleihen, und Sie ermächtigen, wegen Einführung derselben durch
den Ober-Präsidenten der Provinz das Weitere zu verfügen.
Teplitz, den 24 sten Juli 1834.
Friedrich Wilhelm.
An den Staatsminister des Innern und der
Polizei v. Rochow.
(No. 1552.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 28sten Juli 1834., betreffend die Modiffkation
der Vorschriften in Nr. 20. des Allgemeinen Regulativs über das Servis-
und Einquartirungswesen, vom 17ten März 1810.
N% Ihrem Antrage vom 29sten v. M. ermächtige Ich Sie, Behufs des
Ausmietheus der den Garnison-Mannschaften zu gewährenden Quartiere in
sämmtlichen Garnisonstädten der Monarchie die Einrichtung zu treffen, daß die
Ausmiethung von den Kompagnie= oder Eskadron-Chefs und den Orts-Servis=
Behörden, deren Zustimmung und Vorwissen nach Nr. 20. des Servisregulativs
vom 17i#cn März 1810. erforderlich ist, nicht anders zugelassen werde, als wenn
die Vermiether sich verpflichten, den ausgemietheten Unteroffizieren und Solda-
ten einschläfrige Bettstellen herzugeben. Ausnahmen sollen nur bei dringenden
Verhältnissen eintreten dürfen. Die Vorschrift in Nr. 20. des Servisregula-
tiovs, nach welcher bei den Ausmiethungen nur den Bestimmungen unter Nr. 6.
bis 14. genügt werden darf, wird hiernach zu Nr. 7., in Beziehung auf die
Fahrgang 1834. (Jo. 1551 — 1323.) Bb etten,