C.
Die Direktion der Paderbornschen Tilgungskasse beurkundet hierdurch, daß
die auf dem im Grundsteuer-Kataster der Gemeine Flur Nr.
verzeichneten und im Hypothekenbuche de Gerichts zu ...... . einge-
tragenen Grundstücke dses haftenden, den zustandigen Leistun-
gen, welchgiiein .. bestehen und zu einem jährlichen
Geldwerthe von ... abzgeschätzt sind, in Gemäßheit des Reglements vom
16ten August 1834. durch eine Kapitalabsindung od0n# , welche der
Berechtigtte in Schuldverschreibungen der Tilgungskasse erhalten
hat, abgeloͤst worden, dergestalt, daß die genannten Grundstuͤcke vom .... ....
183.. ab von obigen Leistungen an den . . .. .. . ..... ganz befreiet sind.
DDer so wie dessen Nachfolger im Besitze der vorgedachten Grund-
stücke, sind dagegen verbunden, zur Verzinsung und Abtragung des Ablösungs-
Kapitals von . . . . ... waͤhrend eines Zeitraums von 41 Jahren, also vom
bis .. eine auf jenen Grundstücken im Hypothe=
kenbuche eingetragene jährliche Rente dvoo# , welche in monatlichen
Terminen zugleich mit der Grundsleuer erhoben wird, an die Tilgungskasse zu
entrichten; doch steht es ihnen frei, diese Rente ganz oder theilweise, letzteres
jedoch nur in Jahresbeträgen, welche mindestens in 5 Sgr. bestehen und in
Summen von 5 Sgr. sich abrunden müssen, im Laufe der Tilgungszeit nach
Maaßgabe der in der angehängten Tabelle für sedes Tilgungsjahr berechneten
Ablösungsbeträge zu tilgen.
Paderborn, den
Die Direktion der Paderbornschen Tilgungskasse.