Chronologische Uebersicht
der in der Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten
vom Jahre 1834.
enthaltenen Verordnungen.
Datum
bes
Gesetzes2c.
Ausgegeben
zu
Berlin.
Inhal t.
Nr.
tes
Stuͤcks.
Nr.
des Ge-
setzes.
Seite.
1833.
2. Novbr.
9, Dezbr.
14. —
22. —
24. —
24. —
1834.
29. Juli.
16. Jan.
16. —
4. Febr.
16. Jan.
4. Febr.
11 —
Jahrgang
1824.
Allerhöchste Kabineksorder, ben Abbruck der stän-
bischen Gutachten und Petitionen betreffend.
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Vergütung der
von den Kommunen für die kand-Gendarmerie
gelieferten Fourage.
ge
Allerhoͤchste Kabinetsorder, die Befugniß der Civil-
Staatsbeameen und Civil-Staatspensionaire zur
Herabsetzung der bei der General-Witewenkasse
versicherten Wictwen-Pensionen betreffend.
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen der Gewerbe-
Steuerfreiheit des Hüttenbetriebs und der
Gewerbesteuerpflichtigkeit der Hammerwerke.
Auszug aus der Allerhöchsten Kabinetsorder, wegen
Verleihung der revidirten Städteordnung vom
17ten März 1831. an die Stadt Höxter.
Allerhöchste Kabinetorder, betreffend die in Bezug
auf den §. 21. der vorläufigen Verordnung über
das Judenwesen im Großherzogthum Posen vom
Isten Juni 1833. erlassene Allerhöchste Bestim-
mung wegen der Familiennamen der Juden
in dieser Provinz.
Allerhöchste Kabinetsorder, über die Anwenkung der
Vorschrift im §. 122. des Gewerbe-Polizeigesetzes
vom 7ten September 1811. — den Gewerbe-=
betrieb der Kommissionaire betreffend — auf
die Provinzen, in welchen dieses Gesetz nicht pu-
blizzirt ist, mit Ausnahme der Rheinprovinz.
Das zwischen der diesseitigen und der Sachsen-
Koburg-Gothaischen Regierung abgeschlossene
Abkommen, die gegenseitigen Gerichtsbarkeits-
Verhälknisse betreffend.
Allerhöchste Kabinetsorder, die Mobifkationen zur
Meßordnung für die Messen in Frankfurt
a. b. O. vom 3lsten März 1632. betreffend.
Nachtrag zur revidirten Meßordnung für die Mes-
sen zu Frank furt a. d. O. vom Zlsten März 1832.
Allerhöchste Kabineksorder, betreffend die Ausbeh-
nung des in der Verordnung vom Sten August
1832. vorgeschriebenen Verfahrens auf Geld-
Entschädigungen für den zu Kandlen und
öffentlichen Fluß bauten abgetretenen Grund
und Boden. "u%
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