Beginn
8
2015
2017
2024
2345
2283
187
887
1484
1170
Wird das Ausschlußurteil gegen einen
Nachlaßgläubiger erlassen oder der
Antrag auf Erlassung des Urteils
zurückgewiesen, so ist das Aufgebots-Verfahren
nicht vor dem Ablauf einer
mit der Verkündung der Entscheidung
beginnenden Frist von zwei Wochen
und nicht vor der Erledigung einer
rechtzeitig eingelegten Beschwerde als
beendigt anzusehen. 2016.
Wird vor der Annahme der Erbschaft
zur Verwaltung des Nachlasses ein
Nachlaßpfleger bestellt, so beginnen
die im § 2014 und im 8 2015
Abs. 1 bestimmten Fristen mit der
Bestellung.
Ist der Erbschaftsbesitzer bei dem B.
des Erbschaftsbesitzes nicht in gutem
Glauben, so haftet er so, wie wenn
der Anspruch des Erben zu dieser
Zeit rechtshängig geworden wäre.
„Erbunwürdigkeit 2340 f. Testament
2082.
Erbvertrag.
B. der Frist zur Anfechtung eines
Erbvertrages f. Erbvertrag — Erbveitrag.
Frist.
Ist der B. eines Tages der für den
Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt,
so wird dieser Tag bei der
Berechnung der Frist mitgerechnet.
Das Gleiche gilt von dem Tage der
Geburt bei der Berechnung des
Lebensalters. 188, 186.
Grundstück s. Hypothek 1170.
1954
Hypothek.
Ist der Gläubiger unbekannt, so kann
er im Wege des Aufgebotsverfahrens
mit seinem Rechte auzgeschlossen
werden, wenn seit der letzten sich auf
die Hypothek beziehenden Eintragung
in das Grundbuch zehn Jahre verstrichen
sind und das Recht des
5
—
Güterrecht 1518 f. Erbe 1944,
91
8
1188
477,
483
492
606
264
558
568
1057
1226,
1269,
2306
Beginn
Gläubigers nicht innerhalb dieser
Frist von dem Eigentümer in einer
nach § 208 zur Unterbrechung der
Verjährung geeigneten Weise anerkannt
worden ist. Besteht für die Forderung
eine nach dem Kalender bestimmte
Zahlungszeit, so beginnt die
Frist nicht vor dem Ablauf des
Zahlungstages. 1175, 1188.
s. Schuldverschreibung 801.
Kauf.
480, 481, 490 s. Verjährung 211.
Die Gewährfrist beginnt mit dem
Ablaufe des Tages, an welchem die
Gefahr auf den Käufer übergeht,
481, 492.
Die im § 490 bestimmte Verjährung
beginnt, wenn eine Gewährfrist nicht
vereinbart wird, mit der Ablieferung
des Tieres. 481.
Leihe s. Miete 558.
Leistung.
Nimmt der wahlberechtigte Schuldner
die Wahl nicht vor dem Beginne der
Zwangsvollstreckung vor, so kann der
Gläubiger die Zwangsvollstreckung
nach seiner Wahl auf die eine oder
auf die andere Leistung richten.
Miete.
Die Verjährung der Ersatzansprüche
des Vermieters beginnt mit dem
Zeitpunkt, in welchem er die Sache
zurückerhält; die Verjährung der Ansprüche
des Mieters beginnt mit der
Beendigung des Mietverhältnisses.
B. der Frist zur Erklärung über
Auflösung oder Verlängerung des
Mietverhältnisses s. Aiete — Miete.
Nießbrauch s. Miete 558.
Pfandrecht.
1266, 1272 s. Miete 558.
1259, 1272 s. Hypothek 1170.
Pflichtteil.
B. der Frist zur Ausschlagung eines
beschwerten oder beschränkten Erbteiles
s. Pllichtteil — Pfllichtteil.
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