Metadata : Im alten Reichstag. Band I. (1)

150  Herbst-Session  1876.

Abwesenheit  des  größeren  Teiles  der  Centrumspartei  nach  den  vorangegangenen
  Feiertagen.  Die  Koalition  wählte  statt  Hänel  den
aus  der  Reichstagsfraktion  ausgeschiedenen  Abgeordneten  Dr.  Löwe.
Löwe  lehnte  die  Wahl  ab.  Hierauf  wurde  Hänel  gewählt.  Nunmehr
  lehnte  auch  dieser  ab.  Da  richtete  die  nationalliberale  Partei
an  die  Fortschrittspartei  die  Aufforderung,  ihr  einen  anderen  Kandidaten
  für  die  Vizepräfidentenstelle  zu  präsentieren.  Die  Fortschrittspartei
  lehnte  dies  ab,  und  so  blieb  nichts  übrig,  als  neben
dem  ersten  und  zweiten  Präsidenten  auch  den  dritten  Präfidenten
aus  der  nationalliberalen  Partei  zu  entnehmen.

Dieser  Vorgang  erschien  vielen  schon  als  Vorspiel  zu  den
Kämpfen,  welche  sich  wenige  Wochen  nachher  aus  Anlaß  der  Reichsjustizgesetze
  entspannen.

Bie  Reichsjustizgesetze.

Der  Abschluß  der  Reichsjustizgesetze,  der  Gesetze  über  die
Gerichtsverfassung,  die  Strafprozeßordnung,  die  Zivilprozeßordnung
und  die  Konkursordnung  nebst  Einführungsgesetzen  war  die  Hauptaufgabe
  dieser  Herbstsession.  Eine  lange  Etatsberatung  war  nicht
erforderlich,  da  infolge  der  bevorstehenden  Verlegung  des  Etatsjahres
  vom  Kalenderjahr  auf  das  Jahr  von  April  bis  April  in
dieser  Session  nur  für  das  Ubergangsquartal,  für  das  erste  Quartal
1877,  der  Etat  aufzustellen  war.

Die  Entwürfe  zu  den  Reichsjustizgesetzen  waren  schon,  wie
berichtet,  in  der  Session  1874/75  eingebracht  und  nach  der  ersten
Beratung  einer  Kommission  von  28  Mitgliedern  zur  Vorprüfung
überwiesen  worden,  welche  durch  besonderes  Gesetz  ermächtigt  war,
auch  außerhalb  der  Reichstagssession  ihre  Verhandlungen  fortzusetzen.
  Die  Konkursordnung  dagegen  war  erst  im  Frühjahr  1876
besonders  eingebracht  und  auch  einer  besonderen  Kommission  überwiesen
  worden.  Die  Kommission  hat  denn  auch  ihre  Arbeiten  nach
mehr  als  150  Sitzungen  im  Sommer  1876  abgeschlossen,  sodaß
nunmehr  die  zweite  Beratung  beginnen  konnte.

Die  Aussichten  auf  das  Zustandekommen  des  Gesetzes  über
die  Gerichtsverfassung  und  die  Strafprozeßordnung  waren
beim  Beginn  der  Session  sehr  gering.  Die  Abwendung  des  Fürsten
Bismarck  vom  Liberalismus  hatte  schon  bei  den  Kommissionsberatungen
  zunehmende  Schwierigkeiten  bereitet  infolge  der  zurückhaltenden
  oder  ablehnenden  Haltung  der  Regierungsvertreter  gegen
Verbesserungsanträge.

In  betreff  der  nichtpolitischen  Zivilprozeßordnung  und  der  Kon-