150 Herbst-Session 1876.
Abwesenheit des größeren Teiles der Centrumspartei nach den vorangegangenen
Feiertagen. Die Koalition wählte statt Hänel den
aus der Reichstagsfraktion ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Löwe.
Löwe lehnte die Wahl ab. Hierauf wurde Hänel gewählt. Nunmehr
lehnte auch dieser ab. Da richtete die nationalliberale Partei
an die Fortschrittspartei die Aufforderung, ihr einen anderen Kandidaten
für die Vizepräfidentenstelle zu präsentieren. Die Fortschrittspartei
lehnte dies ab, und so blieb nichts übrig, als neben
dem ersten und zweiten Präsidenten auch den dritten Präfidenten
aus der nationalliberalen Partei zu entnehmen.
Dieser Vorgang erschien vielen schon als Vorspiel zu den
Kämpfen, welche sich wenige Wochen nachher aus Anlaß der Reichsjustizgesetze
entspannen.
Bie Reichsjustizgesetze.
Der Abschluß der Reichsjustizgesetze, der Gesetze über die
Gerichtsverfassung, die Strafprozeßordnung, die Zivilprozeßordnung
und die Konkursordnung nebst Einführungsgesetzen war die Hauptaufgabe
dieser Herbstsession. Eine lange Etatsberatung war nicht
erforderlich, da infolge der bevorstehenden Verlegung des Etatsjahres
vom Kalenderjahr auf das Jahr von April bis April in
dieser Session nur für das Ubergangsquartal, für das erste Quartal
1877, der Etat aufzustellen war.
Die Entwürfe zu den Reichsjustizgesetzen waren schon, wie
berichtet, in der Session 1874/75 eingebracht und nach der ersten
Beratung einer Kommission von 28 Mitgliedern zur Vorprüfung
überwiesen worden, welche durch besonderes Gesetz ermächtigt war,
auch außerhalb der Reichstagssession ihre Verhandlungen fortzusetzen.
Die Konkursordnung dagegen war erst im Frühjahr 1876
besonders eingebracht und auch einer besonderen Kommission überwiesen
worden. Die Kommission hat denn auch ihre Arbeiten nach
mehr als 150 Sitzungen im Sommer 1876 abgeschlossen, sodaß
nunmehr die zweite Beratung beginnen konnte.
Die Aussichten auf das Zustandekommen des Gesetzes über
die Gerichtsverfassung und die Strafprozeßordnung waren
beim Beginn der Session sehr gering. Die Abwendung des Fürsten
Bismarck vom Liberalismus hatte schon bei den Kommissionsberatungen
zunehmende Schwierigkeiten bereitet infolge der zurückhaltenden
oder ablehnenden Haltung der Regierungsvertreter gegen
Verbesserungsanträge.
In betreff der nichtpolitischen Zivilprozeßordnung und der Kon-