Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

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(No. 1577.) Alerhöchste Kabinett###er vom Been Januar 1835., betreffend das für die 
Oeffnung der Brücken über die Oder und die Warthe bei Cüstrin zu enr- 
richtende Auszugsgeld. 
U dem in dem Bericht vom 24sten Dezember v. J. gedußerten Zweifel über 
Meine Bestimmung vom 30sten Oktober v. J., wonach für jeden Kahn ohne 
Unterschied, für welchen die Oeffnung der Oder= und der Warthe-Brücke bei 
Cöstrin verlangt wird, ein Aufzugsgeld von 1 Sgr. zu entrichten ist, zu begeg- 
nen, setze Ich dem Antrage gemäß näher fest, daß sowohl bei der Oder= als 
bei der Warthe-Brücke für jeden Kahn ohne Unterschied, für welchen deren 
Oeffnung verlangt wird, ein Aufzugsgeld von 1 Sgr. entrichtet werden soll. 
Berlin, den S8ten Januar 1835. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Finanzministerium. 
  
(Jo. 1578.)
	        
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