6 Sechstes Sachregisier. 1831. bis 1835.
Altmark, Wiederaufnahme der assoziationsfähigen Güter derselben in den riekerschaftlichen Kredie,
verband der Kur, und Neumark. (A. K. O. v. 15. Nov.) 31. 253. — Elnricheung einer Provin-
zial-Direktion und eines besondern Ritterschafts-Kollegiums für dieselbe; ebendas. — Alemärksche
Städte, mie Städten der Priegnitz zu einer Kollektiostimme vereinigt, Wabl deren Abgeordneten
oder Stellvertreter für den Kommunal-kandtag der Kurmark. (A. K. O. v. 26. Okt.) 35. 229.
Amnestie, siehe Kartel-Konvention.
mter, öffentliche, Jeder, dem solche von bder betreffenden Behörde provisorisch oder definitiv an-
vertraut werden, übernimmt daburch zugleich alle mit denselben verbundenen Pflichten. (A. K. O.
v. 11. Aug.) 32. 204. — H. auch Anstellungen und Staatsbienst; desgl. Beamte und Staatsbiener.
Amtseid, Amesenklassung, siehe Dienst-Eid, Dienst-Entlassung.
Amts-Entsetzung, städtischer Magistrats-Mitglieder und Beamee, Verfahren rücksichtlich derfelben.
(R. St. O. v. 17. März) 31. 25.
Ameskautionen, Bestimmungen über deren beistung Seitens der Staats-, Kassen= und Magazin-
Beamten. (A. K. O. v. 11. Febr.) 32. 61—63. — bieselben sollen fortan baar in Silbergeld
erlegt werden; ebendas. S. 62. — Nieberlegung derselben bei der General-Staatskasse; ebendas. —
Verzinsung des Kautions-Kapitals mit vier vom Hundert; ebendas. — demnächstige Verwaltung
des Betrages der Kautions= Kapitale bei der Haupt-Verwaltung der Staatsschulben als ein beson-
deres Depositum; ebendas. S. 63. — beren baare JZurückzahlung, nach Auflösung des Dienstver-
bälenisses; ebendas. — früher bestellte, Verfahren rücksichtlich berselben; ebendas. — hypothekarische
Eintragung der fiskalischen Vorrechte rücksichtlich derselben auf die Immobilien der Kassen-, Ma-
gazin= und Domainenbeamten oder anderer Verwalter öffentlicher Gücter und Einkünfte, so wie der
Domainenpächter. (A. K. O. v 2. Juli) 33. 81. — die Bestimmungen der Deklaration vom 18ken
April 1803. 68. 3. 5. und 7., die Verordn. v. 14. Jan. 1813. und das Dekret v. 5. Sept. 1807.
Art. 7. werden außer Kraft gesetzt; ebendas. S. 82. — bei gerichtlichen und vormundschaftlichen
Deposttal-Kassen, oder bei nicht königlichen Kassenverwaltungen bestellt, Vorlabung bder unbekann-
ten Gläubiger behufs der Rückgabe der erstern, in Anwendung der Vorschriften im §. 171. d. Tit.
51. und im 65. 405. Tic 50. der Prozeß-Orbnung. (A. K. O. v. 11. Juli) 33. 80.
Amés-Suspension, städtischer Magistrats-Mitglieder und Beamte, Verfahren rücksichelich derselben.
(R. Se. O. v. 17. März) 31. 25. — städtischer Beamte, wegen Konkurses oder Kuratels ver-
hängt, theilweise Gehaltszahlung während derfelben. (A. K. O. v. 28. April) 32. 142.
Amtsvergehen, siehe Dienstvergehen.
Amtsverschwiegenheit, öffentliche Beamee, welche solche verletzen, sollen, neben der verwirkten
Strafe, ohne Pension aut dem Dienste entfernt werden. (A. K. O. v. 21. Nov.) 35. 237.
Anbauende, Neu-, in den Stäbten, denselben können die Stabtbehörden auf gewisse Jahre Abga-
benfreiheit zugestehen. (A. K. O. v. . Juli 1832 zu §.58. der St. O. v. 19. Nov. 1808.) 32. 184.
Anhalt, Herzogthümer, — treten sämmtlich dem Zollkartel v. 11. Mai 1833. bei. (Minist. Bekannt-
mach. v. 11. Juli) 34. 90.
Anhalt-Bernburg, Herzogthum, Verlängerung der mit demselben bestehenden Jollverträge vom 10.
Okt. 1823. und 17. Juni 1826. bis zu Ende des Jahres 1839. (Vertrag v. 17. Mai) 31. 53.
— Vertrag mit demselben wegen Regulirung der Schifffahres-Abgaben auf der Saale, (v. 17. Mai)
31. 57. — Beitrikt desselben zu dem, zwischen Preußen, Anhalt-Köthen und Anhalt-Dessan) wegen
gegenseitiger Aufhebung des Elbzolles, unter dem 17. Juli 1828. geschlossenen Vertrage. (Vertrag
v. 17. Mai 1831. und Minist. Bekanntmach. v. 31. Mai 1832.) 32. 145—148.
Anleihen, neue, für Stadtgemeinen, zu deren Aufnahme, sowie zu deren Verzinsung und Tilgung,
ist die Genehmigung der Regierung erforderlich. (N. St. O. v. 17. März) 31. 29. — Ausstellung
der Urkunden über dieselben; ebendas. S. 30. 31.
Anstalten, städtische, von persönlichen Beiträgen zu denselben bleiben die außerhalb wohnenden Mit-
glieber der Stadtgemeinen befreit, wenn sie von erstern keinen Vortheil ziehen. (N. St. O. v. 17. Marh)
31. 15. — öffentliche, Schenkungen an dieselben, siehe diese. Anstel-