Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

20 Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 
Deposstal-Ordnung, allgemeine, vom 15. September 1783. Wiederherstellung der Verschriften 
derselben Tit. 1. S5. 35. ff. über den Verkehr der Gerichte mit der Königl. Bank und das Verfah= 
ren bei Belegung von Depositalgeldern, mit Aufhebung des &. 4. der Verordnung vom Zten April 
1815. (S. 31.) (A. K. O. v. 28. Okt.) 35. 235. 
Deputationen, städtische, deren Bildung und Verhältnisse. (R. St. O. v. 17. März) 31. 26. — 
sind nur als im Auftrage des Magistrats bestehend und als ihm untergeordnet zu betrachten; eben- 
das. — aus den Scadtverordneten Versammlungen zur Untersuchung, Prüfung und Vorbereitung 
wicheiger Gegenstände. (Instr. v. 17. März) 31. 35. — desgl. Behufs der fortlaufenden Kontrolle 
und Prüsung der städtischen Verwaltung; ebendafs. 
Deserteurs, siehe Kartel-Konvention. 
Desinfektions-Anstalren t, Errichtung gegen die Verbreitung ansteckender Krankheiten. 
Desinfektions-Kommissionen] (Regulativ v. 8. Aug.) 35. 248. 
Desinfektions-Verfahren, während der asiatischen Cholera, Anweisung für dasselbe (v. 31. Jan.) 
32. 56. — (A. K. O. v. 8. Aug.) 35. 240. — bei ansteckenden Krankheiten überhaupt, Anweisung 
für dasselbe. (v. 8. Aug.) 35. 269 —286. — im Allgemeinen, mit Bezeichnung der Mittel, 
S. 269 —274. — an Menschen, S. 275. — in Lokalien, S. 276. — bei Effekten, S. 277. — 
bei Waaren, S. 281. — bei Transportmitteln und andern Gegenständen, S. 281. — besonderes, 
in einzelnen ansteckenden Krankheiten. S. 262 —286. 
Dicten, für die Militair-Geistlichen. (Millt. Kirch. Ord. v. 12. Febr.) 32. 96. — für die Euper- 
inkendenten in der Provinz Sachsen. (Gebühren-Taxe für dies. v. 21. April) 32. 138. 139. 
Diebstähle, die beshalb erlittene Kriminalstrase zieht die Versagung oder den Verlust des Bürger- 
rechts nach sich. (R. St. O. v. 17. März) 31. 13. — an Sachen, die nicht unter genauer Auf- 
sicht und Verwahrung gehalten werden können, sollen jederzeit, ohne Rücksicht auf den Werth des 
entwenbeten Gegenstandes, mit der im G. 1140. Tit. 20. Thl. II. kes allgem. L. R. bestimmten 
Strafe belegt werden. (A. K. O. v. 22. Juli) 32. 195. — an Pferden, überhaupt an Zug= und 
kastehieren, ingleichen an Rind-Schaf, und anderm Nutzvieh begangen, deren Bestrafung als wa- 
ren sie an Sachen verübt, die nicht unter genauer Aufsicht und Verwahrung gehalten werden kön- 
nen. (A. K. O. v. 4. Aug.) 32. 202. — bei Diebstählen von Feldern, aus Gärten oder von an- 
dern nicht unter genauer Aufsicht und Verwahrung stehenden Orten, sollen, wenn der Werth des 
Diebstahls nicht Einen Thaler an Werth erreicht, die Strafbestimmungen der S. 1122— I12t4. 
Dit. 20. Thl. II. des A. L. R. eintreten. (A. K. O. v. 20. April) 35. 16. — Anwendung dieser Be- 
stimmung auch auf Militairpersonen, mit Aucnahme der Diebstähle an Sachen der Kameraben. 
(A. K. O. vom 30. Juli) 35. 169. — an den zum Transport für kohn anvertrauten Gütern Sei- 
tens solcher Personen, die das Schiffer= oder Fuhrmannsgewerbe nicht betreiben, deren gleichmäßige 
Bestrafung nach F. 1. des Gesetzes v. 14. April 1824. (A. K. O. v. 5. Nov.) 35. 235. 
Dienst-Ablösungen, siehe Ablösungen. 
Dienstboten, deren Zurückhaltung Seitens der Herrschaften bei Aufläufen. (V. v. 30. Dez. 1798.) 
35. 173. f. 
Diensteid, (Amtseid), dessen Ableistung soll, wo solche überhaupt erforderlich ist, nur ein religiöser 
Antrieb zu erhöheter pflichtgemäster Aufmerksamkeit und zu gewissenhafter Erfüllung der Obliegen-= 
heiten für den Beamten sein. (A. K. O. v. 11. Aug.) 32. 20 1. — ob solcher geleistet worden oder 
nicht, ist bei Anwendung der auf Amtsvergehen oder Verbrechen gesetzten Strasen von keinem Ein- 
flusse. (A. K. O. v. 11. Aug.) 32.20 1.— Normirung desselben für Magistratsmitglieber. (A. K. O. v. 
Juli 1832. zu S. 118. der Städte-Orke. v. 19. Nov. 1808.) 32. 187. — desgl. nach der Bestimmung 
der revidirt. Städte-Ordn. (v. 17. März) 31. 12.33. — Allgemeines Formular zu dessen Ableistung Seitens 
aller unmittelbaren und mittelbaren Civilbeamten des Staats. (A. K. O. v. 5. Nov.) 33. 291.— 
rücksichtlich der letztern tritt demselben noch diesenige Eidesnorm unabgeandert hinzu, mittelst welcher sie 
sich dem unmittelbaren Dienstherrn zu verpflichten haben; ebendas. — Abänderung sämmtlicher Diensteide 
hier-
	        
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