Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

28 Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 
Finanz-Ministerium, (Forcs) 
ben dem Wirklichen Geheimen Rath, Gr. v. Alvensleben, als interimistischem Chef aufgetragen; 
ebendas. S. 11. — hemselben verbleibt zur Bestreitung der anderweitigen Staatsbedürfnisse die freie 
Verfügung über die bei den Regierungs-Haupt-Kassen sich bildenden Ueberschüsse; ebenkas. S. 10. 
Fischerei, Ausübung derselben in den bandestheilen auf dem linken Nheinuser. (G. v. 23. Juni.) 
33. 78. — Aufhebung der Verordnung des ehemaligen General-Gouvernements am Nieder= und 
Mittelrhein vom 18ten August 1814. rücksichtlich derselben; ebendas. — Strafbestimmungen für 
bie unbefugte Ausübung derselben; ebendas. 
Fiskalische Ansprüche, in der Rheinprovinz, Gesetz über deren Präklusion, vom 180en Dezember 
1831. — 32. 3. 
Fiskalische Behörden, in Vertretung der Staatsverwaltung, das prozessualische Verfahren und die 
richterliche Entscheikung wider dieselben können sich nur auf Gegenstände des Privatrechts beschrän- 
ken, dürfen aber Gegenstände des Majestätsrechts dabei nicht becühren. (A. K. O. v. 4. Dez. und 
Staats-Minist. Bericht v. 16. Nov.) 31. 255 — 258. 
Fiskalische Rechtsverhältmisse, und landeshoheitliche, genauere Beobachtung bder Grenzen zwischen 
benselben. (A. K. O. v. 4. Dez.) 31. 255. f. 
Fiskalische Untersuchungen, stehe letze. 
Fiskalische Vorrechte, deren hypothekarische Eintragung auf die Immobilien der Kassen-, Magazin= 
und Domainen= Beamten, oder anderer Verwalter öffentlicher Güter und Einkünfte, so wie der Do- 
mainenpaächeer. (A. K. O. v. 2. Juli.) 33. 81. — die Bestimmungen der Deklaration vom Isten 
April 1803. SS. 3., 5. und 7., die Verordnung vom 14ten Januar 1813 und das Dekret vom öten 
September 1807. Art. 7. werden außer Kraft gesetzt; ebendas. S. 82. 
Fiskus, Rechte und Verpflichtungen desselben, Zinsen zu fordern und zu gewähren. (G. v. J. Juli.) 
33. 79. — Jahlung von Zögerungs-Zinsen aus rechtskräftigen Erkenntnissen Seitens besselben mit 
fünf vom Hunderk; ebendas. 
Flagge, National-, deren Aufziehung von sämmtlichen Seeschiffen und andern größern Fahrzeugen 
an hohen Feiertagen und bei andern feierlichen Ereignissen. (Hasen= 2c. Polizei-Ord. für Swine- 
münde und Stettin v. 22. Aug.) 33. 93. — deren Führung auf der Rheinschifffahrt Seircns der 
Schiffe und Nachen der verschiedenen Skaaten, mit dem Zusatze des Wortes: „Nhenus." (Rheinschiff. 
Ord. v. 31. März.) 31. 132. 
Flaggen, Strafbarkeit des nicht autorisirten Aufsteckens derselben in den deutschen Bundesstaaten. 
(Bundesbeschluß v. 5. Juli u. Publ. Patent v. 25. Sept) 32. 217. 
Floͤßerei, siehe Holzfloͤßerei. 
Flußbauten, öffentliche, Verfahren bei Auszahlung der Geldentschdbtigung für den zu denselben ab- 
getretenen Grund und Boden in den Prorinzen Kurmark, Preußen und Posen. (A. K. O. v. 
20 Dez. 1833.) 34. 8. — desgl. in der Provinz Sachsen. (A. K. O. v. 18. Okt.) 34. 179. 
Forderungen, aus Verwaltungsaufprüchen, siehe diese, desgl. Präklusions-TDermin und Aufrufe. 
Vormen, zur Anfertigung von Moctallgeld, Papiergeld, Urkunden 2rc. öffentlicher Behörden bestimmet, 
dürfen bei Strafe ohne schriftliche Anweisung der letztern nicht gefertigt oder davon Abdrücke ver- 
abfolgt werden. (G. v. 6. Juni.) 35. 99. 
Formulare, zu urkunden und Ausfertigungen öffentlicher Behörden, Schulescheinen, Zinskoupons 2c. 
dürfen ohne schriftliche Anweisung der Behörde nicht gefertigt, oder davon Abdrücke verabfolgr wer- 
ben. (G. v. 6. Juni) 35. 99. 
Forstbcamte, zur Untersiützung der Grenzaufsichtsbeamten verpflichtet, in ie sern solche, wie letztere, 
im Diensie von ihren Wassen Gebrauch machen können. (G. v. 26. Juni.) 31.81. — Vewilligun 
des Denunzianten-Antheils für dieselben zur Hälfte von den wegen Chausser-Polizeivergehen eim 
beuden Geldstrasen. (A. K. O. v. 31. Aug.) 32. 211. 
Forsien, Konigl., Gencral-Verwaltung für dieselben, siche Domainen. 
Forsi-
	        
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