Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 41 
Güter, Landgüter, (Forts.) 
berselben nicht gestattet. (A. K. O. v. 1. Juli) 34.88. — hiernach sind die Deklaration vom 30. Dez. 
1811. und die darauf gegründeten Vorschriften I. 172. und 396. des Anhangs zur Gerichts-Ordnung 
wieder aufgehoben, und die Bestimmungen in 5. 14— 16. Tit. 52. der Prozeß-Ordnung für jene Pro- 
vinzen wieder hergestellt; ebendas. — abelige, im Großherzogthum Posen, welche zu keinem Kreditver- 
bande gehören, Verfahren bei deren gerichtlichen Detaxation. (A. K. O. v. 29. Sept.) 35. 223. 
(siehe auch Posen, Provinz.) — in Schlesien, mit Pfandbriefen (B.) des Königlichen Kredit-In- 
stituts belastet, Verfahren bel Sequestrationen und Subhastationen derselben 2c. (V. v. 8. Juni) 
35. 103. 109. 110. 111. f. 127. ((. auch Kredit-Instieut.) — siehe auch Rittergüter und Heim- 
fallsreche, kesgleichen gutsherrlich-bäuerliche Regulirungen, Gemeinheitstheilungen, Ablösungen 2c. 
Güter-Transpork, für Lohn, ohne Betrieb des Schiffer= oder Fuhrmannsgewerbes, Bestrasfung der 
Veruntreuung oder Entwendung an denselben, nach §. 1. des Gesetzes v. 14. April 1824. (A. K. O. 
v. 5. Nov.) 35. 235. « 
GUkshetklich-bckucklicheRegulikungen,Erlöuke1-ungunbAbcknberungbcsbarübersprechendenGe- 
sctzes v. 14. Sept. 1811. und Deklaration desselben v. 29. Mai 1816. in Beziehung auf die Sicherstellung 
der Rechte dritter Personen. (G. v. 29. Juni) 35.135.—140. — rücksichtlich derselben finden zu den 
. 31. u. 8. des Ebikts v. 14. Sept. 1811. die in den S§. 147— 155. der Gemeinheitstheil. Ord. vom 7. Juni 
1821 aufgestellten Grundsätze statt; ebendas. S. 136. — deögl. bei Nebengeschäften der General-Kom- 
missionen unter Theilnahme dritter Personen an denselben, nach §. 8. der Verorknung vom 30. Juni 
183 1. (S. 100.); desgl. in solchen Auseinandersetzungen, bei welchen keine bäuerliche Besitzer Theil 
nehmen. (G. v. 29. Juni) 35. 136. — Verwendung der von den bäuerlichen Wirthen an die 
Gutöherrschaften zu zahlenden Hofwehrgelder, nach den Bestimmungen des 5§. 152. der Gemein- 
heitstheilungs-Ordnung vom 7. Juni 1821. (G. v. 29. Juni) 35. 136. — Vermerk auch der 
Entschädtigungen in Kapital, wie in Rente, in dem Hypothekenbuche des belasteten Gruntstücks, auf 
Antrag der General-Kommissionen von Amtowegen. S. 136. — Befugnisse der Gutsbesitzer und 
Abgabeberechtigten zur Verschuldung der Haupcgüter, Verdußerung und Verpfändung von Abfin- 
dungs-kändereien und Renten rc. zu neuen Einrichtungen in Folge gutsherrlich--bäuerlicher Re- 
gulirungen. S. 136. 137. — Hypothekarische Eintragungen und böschungen rücksichtlich derselben, 
und Bekanntmachungen an die hypothekarischen Gläubiger und andere Realberechtigte. S. 137—140. 
— bei den General-Kommissionen anhängig, in wiefern auf solche die Vorschriften der Verord= 
nung vom 1 I. Dezember 1833., über das Rechtömittel der Rerision und der Nichtigkeitsbeschwerde, 
anwendbar sind. (A. K. O. v. 15. März) 31. 61. — Anordnungen für den Geschäftsbetrieb 
in denselben, als Anhang zu der Verordnung rom 20. Juni 1817. und dem Gesetze vom 7. 
Juni 1821. (V. v. 30. Juni) 31. 96—113. — Dieposition über die den landesherrlichen Lehnen 
daraus zustehenden Entschädigungen. (A. K. O. r. 16. Dez. 183 1.) 35. 1. — sicehe auch General= 
Kommissionen, Heimfallsrecht, kehns= und Fideikommißbesitzer, desgleichen Posen, Provinz, Cul ische 
und Michclausche Kreis und die Städte Thorn und Danzig, bandgebiet. 
Gutöherrschaften, (Dominien) siehe gutöherrlich-bäuerliche Verhältaisse, Ablösungen, Gemeinheits- 
tbeilungen, 2c. — in der Provinz Sachsen, siehe diese. 
H. 
Hafenpolizei-Ordnung, für Swinemünde und Stektin, vom 22. Augug 1833. — 33. 88—95. 
Halbau, Stadt, in der Ober-Lausitz, geht aus dem Stande der Städte in den der bandgemcinen 
über und scheidet daher auch in stäneischer Beziehung aus dem ftädtischen Wahlrerbande aus. 
(A. K. HO. v. 21. Okt.) 33. 127. 
Hammerwerke, sind sämmrlich, so weit es noch nicht geschehen ist, vom Usten Januar 1834 ab der 
Gewerbesteuer zu unterwersen. (A. K. O. rom 17. Dezember 1833.) 34. 5. 
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