Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

Sechstes Sachregister. 1631. bis 1835. 43 
Herford, Stadt, derselben wird die revidirte Staͤbte-Orbnung vom 17ten Maͤrz 1831. verliehen. (A. 
K. O. vom 11. Nov.) 32. 229. 
Hessen, Großherzogthum, Zoll- und Handelsvertrag zwischen demselben und Preußen einer Selts, 
und dem Kurfürstenthume Hessen anderer Seits, vom 25. August 1831. — 31. 227—242.— 
erneuerte Militair- Durchmarsch= und Etappen-Konvention mit demselben; vom 7. Okt. 1828. und 
Minist. Bekannemach, v. 10. Jan. 1832. — 32. 17—30. 
Hessen, Kurfürstenthum, Zoll- und Handelsvertrag zwischen demselben einer Seits, und Preußen 
und Hessen-Darmstadt anderer Seies, vom 25. August 1831. — 31. 227—242. — anderwelte 
Durchmarsch= und Etappen-Konvention mit demselben. (Minist. Erklärung v. 28. Sept. und deren 
Bekanntmach. v. 9. Okt.) 33. 97— 108. — siehe auch Thüringische Staaten. 
Hessen-Homburg, Lbanegrafthum, tritt rücksichtlich des Oberamts Meisenheim dem Jollkartel vom 
11. Mai 19833 bei. (Minist. Bekanntmach. v. 11. Juli) 34. 90. 
Hochverrath, untersuchung und Bestrafung der Verbrechen besselben, Seitens des Kammergerichts, 
als des dafür bis auf Weiteres ausschließlich bestimmten Gerichtshofes. (A. K. O. v. 25. Aprll) 
35. 47. 
Hosgericht zu Arnsberg, demfselben wird, nächst den ihm schon zustehenden und obliegenden Amts= 
befugnissen und Pflichten eines banke# Justiz Kollegiums, auch der Titel eines Oberlandesgeriches 
beigelegt. (A. K. O. v. 31. Aug.) 33. 197. — Abfassung des Erkenntnisses dritter Instanz in fis- 
kalischen Untersuchungs= und Injurien-Sachen, in welchen von demselben in erster Instanz erkannt 
worden, Seitens des Plenums des Oberlandesgerichts zu Halberstadt. (A. K. O. v. 29. Aug.) 
35. 197. — Hofgericht zu Greifswald, in Neu-Vorpommern, Zulassung von Referendarien und 
Auskultatoren bei demselben. (A. K. O. v. 17. März) 33. 30. — Ausübung der den Oberge- 
richten, rücksichtlich des Militair-Gerichtsstandes beigelegten Befugnisse und Pflichken, durch dasselbe. 
(A. K. O. v. 22. Sept.) 34. 163. 
Hofwehrgelder, von den bäuerlichen Wirthen an die Gutsherrschaften zu zahlen, deren Verwenbung 
nach den Bestimmungen des §. 152. der Gemeinheitstheilungs-Ordnung v. 7. Juni 1821. (G. v. 
29. Juni) 35. 136. 
Hoheitsrechte, (Majestätsrecht), des Staats-Oberhauptes, über Gegenstände derselben stehe den Lan- 
desgerichten in dem Gebiere privatrechtlicher Verfügungen keine Errterung oder Entscheidung #u. 
(A. K. O. v. 4. Dez.) 31. 255. f. — bieselben sollen von ben siskalischen Rechesverhältusssen 
wohl unterschieden werden; ebendaf. 
Holzdiebstahl, Gesetz wegen Untersuchung und Bestrafung desselben, v. 7. Juni 1821; Ausführung 
des é. 5. dieses Gesetzes mit der Befugniß, die mit Forstarbeit zu bestrafenden und vermögenden 
Forstfrevler auch andere, ihren Kräften angemessene Arbeiten im Interesse der Waldbeigenthümer 
oder auch der öffentlichen Verwaltung leisten zu lassen. (A. K. O. vom 28. April) 34. 67. — An- 
ordnungen für das dabei zu beobachtende Verfahren; ebendas. — in wie weit rücksschtlich dessen 
Untersuchung und Bestrafung die Verjährung eintrikt. (A. K. O. v. 20. Juni) 35. 135. 
Holzfloͤßerei, Anordnungen für dieselbe auf dem Rhein. (Rheinschiff-Ordn. v. 31. März) 31. 95. 113. 
Hospitäler, siehe Schenkungen. 
Höxter, Kreis, siehe Pakerbornsche Tilgungskasse für Ablssungen. 
Höôrter, Stadt, im Mindenschen Regierungsbezirke, derselben wird die revidirte Städte-Orbnung vom 
17. März 1831. verliehen. (A. K. O. r. 18. Dez. 1833.) 34. 2. 
PHoperswerda, Kreis, im biegnitzer Regierungsbezirke, für die in demselben dienenden Schäfer und 
Schäferknechte wird zu deren Umzugster in vom Jahre 1836. an der L#ste Juni bestimmt. (A. K. 
O. v. 28. Aug.) 35. 196. 
Hückensche Grund, siehe Siegen, Fürstenthum.
	        
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