Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 107 
Universitaͤten, (Forts.) 
regeln in Betreff der Universitaͤten. (Allerhoͤchste Bekanntmach. v. 5. Dez.) 35. 287 — 293. — An- 
ordnungen fuͤr die Immatrikulation der Studirenden auf denselben und Niedersetzung einer eigenen 
Kommission fuͤr dieselbe. Z5. 287. — Strafen und Strafverfahren wegen Theilnahme an unerlaub- 
ten geheimen und burschenschaftlichen Verbindungen. 35. 290. — Ausuͤbung der Strafgerichtsbarkeit 
in Kriminal= und allgemeinen Polizeisachen über die Studirenden durch die dafür zu bestimmenden 
Behörden. 35. 292. — in den deutschen Bundesstaaten, deren Juristen-Fakultäten dürfen nur noch 
in Civilstreitigkeicen, nicht aber in Polizei= und Kriminalsachen, Erkennenisse abfassen. (Bundestagsbeschluß 
v. 13. Nov. 1834. u. Publik.-Patent v. 31. März) 35. 45. — zu Greifswald, Einrichtung und Verwal- 
kung der akademischen Gerichesbarkeit und der akademischen Polizei und Disziplin bei derselben, nach 
den für die übrigen Universitäkten bestehenden allgemeinen Gesetzen. (A. K. O. v. 15. März.) 35. 
41. — Errichtung eines akademischen Senats und Anstellung eines außerordemlichen Regierungs- 
Bevollmächeigten und Unirversikälsrichters bei derselben. (ebendas.) 35. 41. 42. — Beibehalkung des 
großen Conzils daselbst. 35. 42. — fremde, Verbot des Besuchs derselben Seitens der Preußischen 
bandeslinder. (A. K. O. v. 20. Mai.) 33. 35. — dasselbe tritt unbedingt gegen die Universftäten 
5zu Erlangen, Heidelberg und Würzburg ein; (ebendas.) 33. 36. — deögl. gegen die Schweizerischen 
Universitäten Zürich und Bern. (A. K. O. v. 18. Dez.) 34. 183. — zum Besuche der übrigen 
kann der Minister der Unterriches-Angelegenheiten besondere Erlaubniß ereheilen. (A. K. O. v. 20. 
Mai.) 33. 36. — durch den verbotenen Besuch wird aller Anspruch auf ein öffentliches Amt, wozu 
auch die medizinische Praxis gehört, verwirkt. (ebendas.) 33. 36. — die Königl. Verordnung vom 
13. April 1810. wegen Aufhebung des schon früher bestandenen Verbots, wird hiernach fuspendirt. 
(ebendas.) 33. 35. — siehe auch Seudirende und Verbindungen. 
Unterbediente, Anwendung des fiskalischen Untersuchungs-Verfahrens bei den denselben in der Aus- 
übung ihres Amts zugefügten Beleidigungen. (A. K. O. v. 5. Dez.) 35. 293. — städtische, deren 
Anstellung und Bestätigung. (V. v. 17. März.) 31. 38. — ssehe auch Magistrats-Subalternen. 
Untergerichte, Erweicerung deren Befugniß zur Führung der Untersuchungen in Kriminal= und fiska- 
lischen Untersuchungssachen und Abfassung der Erkennenisse ster Instanz in denselben. (A. K. O. 
v". 31. Jan.) 33. 14. — in wie weit solche auch auf deren Gerichts-Kommissionen ausgedehnt ist. 
(A. K. O. v. 17. Novbr.) 35. 236. 
Unteroffiziere, Exekurions-Vollstreckung gegen dieselben, unter Anwendung des é. 155. des Anhanges 
zur Allg. Gerichesordn. (A. K. O. v. B8. Norbr.) 31. 250. — siehe ferner Soldaten und Militair= 
personen. 
Untersuchungen, stskalische, deren Führung Seitens der Unkergerichte und Inquisitoriate, und Abfas- 
sung der Erkennenisse Ister Instanz Seikens derselben. (A. K. O. v. 31. Jan.) 33. 14. — be- 
schränkte Ausdehnung dieser Befugniß auch auf die Gerichts-Kommissionen der Untergerichte. 
(A. K. O. v. 17. Nov.) 35. 236. — fiskalische, die Abfassung der Erkennenisse 3ker Instanz in den- 
selben, in welchen das Rechtsmittel der letzkern zulässig ist, soll nicht dem Geheimen Ober-Tribunal 
obliegen. (A. K. O. r. 29. Aug.) 35. 197. — stehr rücksichtlich der westphälischen Ober-kandes-= 
gerichee, so wie des Hofgerichts zu Arnsberg, wenn von denselben in Uster Instanz erkannt worden, 
dem Plenum des Ober-bandesgerichts in Halberstadt zu. (ebendas.) — gegen Staatsbeamte, wegen 
der in amtlicher Wirksamkeit verübten Ehrenkränkungen. (G. r. 25. Apr.) 35. 50. — fiskalische, 
Anwendbarkeit derselben bei den, den Beamten niedern Ranges in der Ausübung ihres Amtes zu- 
gefügten Beleidigungen. (A. K. O. r. 5. Dez.) 35. 293. — fiskalische, wegen Injurien, Gestattung 
deren Aufhebung bis zur Vollstreckung des Urtels, bei öffentlichen Behörden und Beamten, sedoch 
mit Genehmigung der denselben vorgesetzten Dienstbehörde. (A. K. O. v. 28. Aug.) 33. 95. — deren 
Führung gegen die Urheber und Theilnehmer an Aufläufen. (V. v. 30. Dez. 1798. und 17. Aug. 
1835.) 35. 172. 175. 176. — wegen widerrechtlicher Zueignung, Besitz und Ankauf von Artillcrie- 
Eisen-Munition, deren polizeimäßige Führung. (A. K. O. v. 23. Juli.) 33. 87. — siehe auch Kri- 
minal-Untersuchungen und Erkenntnisse. o 2 Urkun-
	        
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