fullscreen: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

— 2 — 
gewährenden Vergütung für das Jahr 1880 dahin festgestellt werden, daß an Vergütung für Mann und 
Tag zu gewähren ist: 
mit Brot ohne Brot 
a. für die volle Tageskosßt 85 T70 JA 
nb. . Mittagskoßt 4545 38 
.-= Abendkloot.. 266 21 
.. Morgenkost. 16 11 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
· Berlin, den 3. Januar 1880. 
Vorstehendes wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kame 
Xo. 11. 1. ð0. M. O. D. 2 
Nr. 4. 
Erster Nachtrag zur Dienstanweisung 9 Lar. „Beurkgeilung der Militär-Dienstfähigkeit rc. 
vom 8. April . 
Berlin, den 6. Januar 1880. 
Der erste Nachtrag zur „ Dienstanweisung zur Beurtheilung der Militär-D ienstfähigkeit und zur Ausstellung 
ven Attesten vom 8. April 1877“ ist im Druck erschienen und wird den betreffenden Kemmande= 2c. — 
in der erferderlichen Anzahl von Exemplaren per Kuvert zugehen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameske. 
Xo. I7SI. N. Jl. A. 
Nr. 5. 
Beurlaubung der zur Probedienstleistung bei der hiesigen Schutzmannschaft kommandirten Unteroffizierc. 
Berlin, den 9. Jannar 1880. 
Mit Bezug auf den vorletzten Satz von Nr. 9 des F. 10 der „Bestimmungen betr. die Befugnisse zur Be- 
urlaubung von Ofsizieren. Militärärzten und Mannschaften — A.-V. Vl. 1879 Nr. 24 — wird bestimmt: Unter- 
offiziere, welche zur hiesigen Schutzmannschaft als Probisten minnde sinde haben die nachträgliche Ge- 
nehmigung eines vom hiesigen Polizci-Präsidium etiheilien Urlaubs von mehr als 3 Tagen direkt bei ihren 
Kempagnien, bezw. Eskadrens und Vatterien — ohne Vermittelung des Pelizei-Präsiriums — in Antrag 
zu bringen. 
Kriegs-Ministerimn. 
Jo. 105/I. A. I. v. Kamesc. 
Nr. 6. 
Abänderungen des Druckvorschriften--Etats. 
Berlin, den 10. Jannar 1880. 
Es sind „Abänderungen des D Druckvorschriften. Etals 1880“ aufgestellt und gedruckt worden. Die erserderlichen 
Exemplarc werden den Königlichen Gencral Kommandeos rc. unter Umschlag zugehen. Der Druckoorschriften. 
Elat ist danach zu berichtigcn. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke 
Jo. 215. 1. A. 1.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.