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gewährenden Vergütung für das Jahr 1880 dahin festgestellt werden, daß an Vergütung für Mann und
Tag zu gewähren ist:
mit Brot ohne Brot
a. für die volle Tageskosßt 85 T70 JA
nb. . Mittagskoßt 4545 38
.-= Abendkloot.. 266 21
.. Morgenkost. 16 11
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
· Berlin, den 3. Januar 1880.
Vorstehendes wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kame
Xo. 11. 1. ð0. M. O. D. 2
Nr. 4.
Erster Nachtrag zur Dienstanweisung 9 Lar. „Beurkgeilung der Militär-Dienstfähigkeit rc.
vom 8. April .
Berlin, den 6. Januar 1880.
Der erste Nachtrag zur „ Dienstanweisung zur Beurtheilung der Militär-D ienstfähigkeit und zur Ausstellung
ven Attesten vom 8. April 1877“ ist im Druck erschienen und wird den betreffenden Kemmande= 2c. —
in der erferderlichen Anzahl von Exemplaren per Kuvert zugehen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameske.
Xo. I7SI. N. Jl. A.
Nr. 5.
Beurlaubung der zur Probedienstleistung bei der hiesigen Schutzmannschaft kommandirten Unteroffizierc.
Berlin, den 9. Jannar 1880.
Mit Bezug auf den vorletzten Satz von Nr. 9 des F. 10 der „Bestimmungen betr. die Befugnisse zur Be-
urlaubung von Ofsizieren. Militärärzten und Mannschaften — A.-V. Vl. 1879 Nr. 24 — wird bestimmt: Unter-
offiziere, welche zur hiesigen Schutzmannschaft als Probisten minnde sinde haben die nachträgliche Ge-
nehmigung eines vom hiesigen Polizci-Präsidium etiheilien Urlaubs von mehr als 3 Tagen direkt bei ihren
Kempagnien, bezw. Eskadrens und Vatterien — ohne Vermittelung des Pelizei-Präsiriums — in Antrag
zu bringen.
Kriegs-Ministerimn.
Jo. 105/I. A. I. v. Kamesc.
Nr. 6.
Abänderungen des Druckvorschriften--Etats.
Berlin, den 10. Jannar 1880.
Es sind „Abänderungen des D Druckvorschriften. Etals 1880“ aufgestellt und gedruckt worden. Die erserderlichen
Exemplarc werden den Königlichen Gencral Kommandeos rc. unter Umschlag zugehen. Der Druckoorschriften.
Elat ist danach zu berichtigcn.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke
Jo. 215. 1. A. 1.