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(No. 1847.) Uebereinkunft zwischen Preußen, Bahern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kur-
hessen, dem Großherzogthume Hessen, den zum Thüringischen Zoll- und
Handbelsvereine verbundenen Staaten, Nassau unb der freien Stabt Frank-
furt einerseits, und Hannover, Olbenburg und Braunschweig andererseits,
wegen Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs. Vom 1. November 1837.
Artikel 1.
D. hohen kontrahirenden Theile sind, zum Zwecke der Beförderung des Meß-
verkehrs der Stadt Braunschweig, und um namentlich den Verkauf der aus
Preußen und den mit diesem zu einem Zollvereine verbundenen Staaten zur
dortigen Messe gebrachten Waaren an Käufer aus dem Gebiete dieses Zoll-
Pereins zu erleichtern, dahin übereingekommen, daß die in den Staaten des Zoll-
ereins bestehende Vergünstigung, wonach inländische Gewerbtreibende, welche
mit ihren Waaren ausländische Messen beziehen, die Befugniß erlangen können,
auf den Grund nachgesuchter und erhaltener Meß-Erlaubnißscheine den unver-
kauften Theil der nach einem fremden Meßplatze ausgeführten Waaren steuerfrei
in das ereinsgebiet zurückzuführen, dahin erweitert werden soll, daß die Waa-
ren der mit einem Meß-Erlaubnißscheine versehenen Verkäufer aus dem goll-
Vereine von den Messen in Braunschweig auch dann steuerfrei in das Gebiet
desselben zurückgebracht werden dürfen, wenn die Einführung durch die Käufer
solcher Waaren erfolgt, und hiebei die deshalb, in Folge der unter den hohen
kontrahirenden Theilen getroffenen besondern Verabredung, vorzuschreibenden
Bedingungen und Förmlichkeiten gehörig beobachtet und erfüllt werden.
Artikel 2.
Um auch den gegenseitigen Verkehr im Allgemeinen möglichst zu beför-
dern, wollen die zu dem Zollvereine gehörigen kontrahirenden Regierungen mit
Rücksicht auf die geringeren Steuersätze, welche der Tarif des Hannover-Ol-
denburg-Braunschweigschen Steuerverbandes enthält, gewissen Erzeugnissen Han-
novers, Oldenburgs und Braunschweigs Erleichterungen bei deren Eingange in
das Gebiet des Zollvereins, durch Erlaß oder Ermßigung der Eingangsabga-
ben gewähren.
Das dieser Uebereinkunft beigefügte Verzeichniß ergiebt die Gegenstände,
bei welchen diese Erleichterungen Statt finden werden, den Umfang derselben, und
die