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(No. 1775.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 9. Februar 1837., die Ernennung des Gehei-
men Staatsministers Rother zum Chef der Hauptbank, und des Geheimen
Ober-Regierungsraths v. Lamprecht zum Präsidenten des Haupt-Banko-
Direktoriums mit dem Range eines Raths erster Klasse betreffend.
G
% habe nach dem Ableben des Präsidenten der Haupebank, Staatssekretairs
Fies, zur Beförderung einer hern. Uebereinstimmung in den Werwaltungs=
rundsätzen der unmittelbaren Geld-Institute des Staats, dem Staateminister
Nother, neben seinen anderweitigen Amtsfunktionen auch die Leitung der Haupt-
Bank und ihrer Provinzialkomtoirs aufgetragen und ihn zum Chef dieses nach
den Bestimmungen Meiner Order vom 3. November 1817. (Gesetzsammlung
Seite 295.) von den andern Staats-Verwaltungszweige getrennten, unabhän=
gigen Instituts ernannt. Untek dem Chef ist ein Präsident des Haupt-Banko-
Direktoriums mit dem Range eines Rathes erster Klasse bestellt und der Ge-
heime Ober-Regierungsrath v. Lamprecht, mit Entbindung von seinen bisherigen
Dienstverhälmmissen, dazu ernannt. Ich beauftrage das Staateministerium, die-
sen Erlaß durch die Salcsammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 9. Februar 1837.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.