Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1837. (28)

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(No. 1775.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 9. Februar 1837., die Ernennung des Gehei- 
men Staatsministers Rother zum Chef der Hauptbank, und des Geheimen 
Ober-Regierungsraths v. Lamprecht zum Präsidenten des Haupt-Banko- 
Direktoriums mit dem Range eines Raths erster Klasse betreffend. 
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% habe nach dem Ableben des Präsidenten der Haupebank, Staatssekretairs 
Fies, zur Beförderung einer hern. Uebereinstimmung in den Werwaltungs= 
rundsätzen der unmittelbaren Geld-Institute des Staats, dem Staateminister 
Nother, neben seinen anderweitigen Amtsfunktionen auch die Leitung der Haupt- 
Bank und ihrer Provinzialkomtoirs aufgetragen und ihn zum Chef dieses nach 
den Bestimmungen Meiner Order vom 3. November 1817. (Gesetzsammlung 
Seite 295.) von den andern Staats-Verwaltungszweige getrennten, unabhän= 
gigen Instituts ernannt. Untek dem Chef ist ein Präsident des Haupt-Banko- 
Direktoriums mit dem Range eines Rathes erster Klasse bestellt und der Ge- 
heime Ober-Regierungsrath v. Lamprecht, mit Entbindung von seinen bisherigen 
Dienstverhälmmissen, dazu ernannt. Ich beauftrage das Staateministerium, die- 
sen Erlaß durch die Salcsammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 9. Februar 1837. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staatsministerium. 
 
	        
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