Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1837. (28)

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(No. 1786.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 4. April 1837., betreffend die Entbindung des 
Staatsministers Rother von der Leitung der Verwaltungen für Handel, 
Fabrikation und Bauwesen, ingleichen für das Chausseebauwesen und die 
Uebertragung beider Verwaltungen an den Staats= und Finanzminister 
Grafen von Alvensleben. 
D. der Staatsminister Rother sich durch den Zustand seiner Gesundheit ge- 
nöthig# gesehen, eine Erleichterung in den Geschäften nachzusuchen, so habe Ich 
denselben, auf seinen Antrag, von der Leicung der Verwalcungen für Handel, 
Fabrikation und Bauwesen, ingleichen für das Chausseebauwesen, unter Bezei- 
gung Meiner besondern Zufriedenheit mit der bisherigen Geschäftsführung, ent- 
bunden, und beide Verwaltungen dem Staats= und Finanzminister Grasen von 
Alvensleben übertragen, in dessen Ministerium sie besondere Abtheilungen bilden 
werden. Dem Staateministerium mache Ich auf den dringenden Wunsch des 
Staatsministers Rother die eingetretene Veränderung zur weitern Veranlassung 
bekannt. An die Scaateminister Rother und Grafen von Alvensleben habe Ich 
besonders verfügt. 
Berlin, den 4. April 1837. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staatsministerium. 
 
	        
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