Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1837. (28)

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(No. 1796.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 27. März 1837., die Ernennung des Geheimen 
Ober-Finanzraths von Berger zum vierten Mitgliede der Hauptverwaltung 
der Staaksschulden betreffend. 
D. Ich nach der Ihnen bereits gemachten Eröffaung, aus den in Gemäß= 
heit der Bestimmung des Staatsschulden-Gesetzes vom 17. Januar 1820. 
Art. IX. von dem Staatsrathe zur Besetzung der erledigten Stelle eines Mit- 
gliedes der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden Mir präsentirten drei Indi- 
viduen, den Geheimen Ober-Finanzrath von Berger zu dieser Stelle gewählt 
habe, so überlasse Ich Ihnen, diese Wahl in der gewöhnlichen Art zur öffent- 
lichen Kenntniß zu bringen. Die Verpflichrung des 2c. von Berger wird der 
Justizminister Mühler nach Meinem Auftrage bewirken. 
Berlin, den 27. März 1837. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staatsminister Rother. 
  
(No. 1797.) Allerhöchste Kabineksorder vom 29. März 1837., betreffend die Uebertragung 
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Elementar-Schullehrer an die Ober-Präsidenten, als Präsidenten der 
Provinzial-Schulkollegien und wegen des dabei zu beobachtenden Ver- 
fahrens. 
A# den Antrag des Scaatsministeriums bestimme Ich hierdurch zur Verein- 
sachung und Beschleunigung des Verfahrens, daß die durch Meine Befehle vom 
12. April 1822. (Gesetzsammlung Seite 105.) und vom 27. April 1830. (Ge- 
setzsammlung Seite 81.) dem Minister der Geistlichen= und Umerrichts-Angele- 
genheiten beigelegte letzte Entscheidung über die Amtsentsetzung, Versetzung oder 
Sn.raf-Emeritirung von Elememar-Schullehrern, auch dann, wenn diese zugleich 
zu den niederen Kirchenbeamten gehören, von jetzt an in jeder Provinz dem 
Ober-Präsidenten, als Präsidemen des Provinzial-Schulkollegiums, zustehen 
sfoll.
	        
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