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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 64.
(Nr. 4810.) Allerhöchster Erlaß vom 9. Juni 1857., betreffend die Genehmigung der Tar-Prinzipien
der Pommerschen Landschaft, welche an Stelle der bisherigen
Taxgrundsätze dieses Kreditvereins zu treten haben.
A.. Ihren Bericht vom 6. d. M. will Ich genehmigen, daß die Pommersche
Landschaft gemäß dem Beschlusse des in diesem Jahre versammelt gewesenen
Generallandtages fortan bei Abschätzungen zu beleihender Güter nach
den anbei Zursckerfolgenden Taxprinzipien der Pommerschen Landschaft de
1857., welche an Stelle der bisherigen Targrundsätze dieses Kreditvereins zu
treten haben, verfahre.
Dieser Mein Erlaß und die vorgedachten Taxprinzipien sind durch die
Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 9. Juni 1857.
Friedrich Wilhelm.
Für den Minister des Innern:
v. Raumer.
An den Minister des Innern.
Jahrgang 1857. (Nr. 4810.) 121 Tax-Ausgegeben
zu Berlin den 21. Dezember 1857.