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6. 63. Auch die nicht in der Zollordnung vom 26. Mai 1818. und in der
Verordnung vom 19. November 1824., deren Aufhebung durch das Patent vom
heutigen Tage erfolgt ist, enthaltenen gesetzlichen Bestimmungen über die Unter-
suchung und Bestrafung der Zollvergehen werden, insoweit in diesem Gesetze
etwas anderes verordnek worden ist, hierdurch aufgehoben.
Gegeben Berlin, den 23. Januar 1838.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
Frh. v. Altenstein. v. Kamptz. Mühler. v. Rochow. v. Nagler.
Graf v. Alvensleben. IFrh. v. Werther. v. Rauch.
(No. 1868—1800.) ([No. 1869.)