Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1838. (29)

— 238 — 
den. Das Staatsministerium hat diese Meine Bestimmungen sofort durch die 
Gesetzsammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 17. Februar 1838. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Scaatsministerium. 
  
(No. 1882.) Allerhöchste Kabineesorder vom 14. März 1838. nebst Tarif für die Erhebung 
des Wege und Brückengeldes zu Guhrau. 
9 
J habe den mit Ihrem Berichte vom 14. v. M. eingereichten Tarif für 
die Erhebung des Wege= und Brückengeldes zu Guhrau vollzogen und sende 
denselben nebst der Dorstellung vom 3. Juli v. J. anbei zurück. 
Berlin, den 14. März 1838. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staaks= und Finanz-Minister Grafen von Alvensleben. 
  
Tarif 
für die Erhebung des Wege= und Brückengeldes zu Guhrau. 
E. wird entrichtet: 
I. von Landkutschen und Kaleschen zum Transport von Perso= 
nen um Lohn für einzelne Plätze, beladen oder unbeladen, 
ausländisch oder inlandisch, für jedes Zugthier ... 1 Sgr. — Mf. 
II. von Lastfuhrwerken: 
a) von beladenen 
1) vierraddrigen, für jedes Zugthir 
2) zweirädrigen, für jedes Zugthir 
3) von Schlitten ohne Umerschied, für jedes Zugthier 
b) von unbeladenen 
1) Wagen, für jedes Zugthirr ... – „ 
2) Schlitten, desgleihen —- 
von jedem beladenen Pferde oder sonstigen Lastthiere mit 
oder ohne Reitrer .. —- 
IV. von einem beladenen Schubkarren — " 
  
K 
# 
M 
III. 
— 
#Soeooeonrn 
K
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.