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der Regierungs-Chef Präsident Carl Richter zu Minden, Ritter des
Rothen Adler-Ordens dritter Klasse mit der Schleife,
und Königlich Hannoverscher Seits: "% # #
der Regierungsrath Johann Paul Wehner zu Hildesheim, Ritter
des Guelphen-Ordens, -
welche, nachdem sie ihre Vollmachten in gehoͤriger Form befunden und gegen ein-
ander ausgewechselt haben, unter Vorbehalt der Ratiftkation ihrer Allerhöchsten
Höfe, über folgende Bestimmungen übereingekommen sind:
Artikel 1.
Austausch der In Ansehung der an der Grenze des Hannoverschen Amts Stolzenau
Megedörfer, und des Preupßischen Kreises Minden belegenen s. 9. Mengedörfer
Ovenstedt
Halle,
Haͤvern,
Glißen,
Bruͤninghorstedt und
Westenfeld ·
ist ein Austausch verabredet worden, und werden demnach zu voͤlliger Landes-
hoheit abgetreten:
a) an die Krone Preußen:
Königlich Hannoverscher Seits die Dorsschasten Ovenstedt und
vern,
b) an die Krone Hannover: "
Königlich Preußischer Seits die Dorfschaften Glißen, Halle, Brü-
ninghorstedt und Westenfeld.
Artikel 2.
Ubtretung der Von Sr. Mafjestät dem Könige von Preußen wird abgetreten an die
durch das Krone Hannover die auf der Route von kemförde nach Bohmte befindliche unten
Prrfulchen naber bezeichnete, durch das Dorf Reiningen führende Chausseestrecke, soweit
sekbrenden solche das Königlich Preußische Territorium berührt, sammt den dazu gehörigen
bei Reiningen. Gräben und Grabenkanten.
Der Anfangspunkt dieser an die Krone Hannover abzutretenden Chaus-
seestrecke, ist von Lemförde aus, durch die im Jahre 1785. vereinbarte und im
Jahre 1788. durch Grenzsteine bezeichnete Hoheitsgrenze bestimmt, und der End-
punkt ist die erste Brücke hinter der Brücke über den Reininger Bach nach
Bohmte zu, woselbst die vereinbarte Hoheitsgrenze wieder eintritt, so daß an
jedem Theile der Chausseestrecke zwischen Lemförde und Bohmte, ohne alle Aus-
nahme, die volle Landeshoheit der Krone Hanmover zusteht.
Nach der durch die beiderseitigen Wegebau-Offizianten gemeinschaftlich
borpenemmmenen Vermessung und angefertigten, diesem Vertrage beigefügten, von
denselben attestirten Karte, beträgt die Länge dieser abgetretenen Chausseestrecke
525 Ruthen 4 Fauß Rheinldadische Maaße. Die Breite der Straße in der
Kappc ohne die zu beiden Seiten daran herlaufenden Chausseegräben und die
4ußersien# Grabenkanten oder Soßtbank beerdgt von dem Anfangspunkte vf der
renz-