Deutsches Reich (Norddeutscher Bund).
Rohre ab, warf die Pferde schnell rechts
und links herum und trabte hinter den
Haufen zurück, während die nächsten Glieder
in derselben Weise verfuhren und so
ein ununterbrochenes Feuer unterhielten;
sobald dieses gewirkt hatte, hieben sie mit
dem Schwert ein. So entwickelte sich in
den leicht beweglichen Deutschen Reitern
um erstenmal ein kavalleristischer Geist
im modernen Sinn, und waren i Erfolge
derart, daß sie vom Ausland sehr ges
acht und hoch bezahlt wurden. Frankreich
namentlich hatte ganze Geschwader Deutscher
Reiter im Dienst, in denen der Adel
aus der Mark, Pommern, Holstein, Mecklenburg
so stark vertreten war, daß man
Frankreich »den Kirchhof des deutschen
Adels= naunte; andre sind dort seßhaft
geblieben, deren Nachkommen noch gegenwärtig,
teils unter französierkem Namen
(z. B. Betzstein Bassompierre), dort leben.
Deutsches Reich. Aus dem Krieg von
1866 gingen der Norddeutsche Bund
und sein organisatorisch geeintes Heer hervor.
Durch die Verfassung vom 1. Juli
1867 wurden das Militärwesen und die
Kriegsmarine der Bundesgesetzgebung unterstellt
und der Krone Preußen, die dem
Bund präfsidierte, das Recht zuerkannt, im
Namen des Norddeutschen Bundes Krieg
zu erklären, Frieden und Bündnisse zu
schließen. Die Bundesmarine sollte unter
Preußens Oberbefehl eine einheitliche sein.
Durch das Wehrgesetz vom 9. Nov.
1867 wurde bestimmt: die allgemeine
Wehrpflicht ohne Stellvertretung; die
Dienstpflicht im stehenden Heer beträgt
drei, in der Reserve vier, in der Landwehr
fünf Jahre und beginut in der Regel in
dem Jahr, in dem das 20. Lebensjahr
vollendet wird. Die Friedenspräsenzwurde
auf 1 Proz. der Bevölkerung festgestellt.
Die Kosten für das Heer waren gleichmäßig
zu tragen, und wurden dem Bundesoberfeldherrn
zur Bestreitung derselben
für seden Mann der Fricdensstärke pro Jahr
675 Mark zur Verfügung gestellt. Bundesoberfeldherr
sollte der König von
Preußen sein, dem die Bundestruppen durch
den Fahneneid zum Gehorsam verpflichtet
waren. Eine größere Einheit des Bundesheerwesens
war durch die Militär=59
konventionen (s. d.) herbeigeführt worden.
Das Heer des Norddeutschen Bundes
ilte bei Beginn des Kriegs von 1870:
18 Infanterieregimenter, davon 114
z 3.4 (Pobbergoglic hessische) zu 2 *
350 Bataillone; 18 Jägerbataillone: 76
Kavallerieregimenter zu 5 = Eskadrons:
13 Regimenter und 1 hessische) Abteilung
Feldartillerie mit 163 Fuß-, 39
reitenden —= 202 Batterien mit im Krieg
1212 bespannten Geschützen; 9 Regimenter
Festungsartillerie mit im Frieden 88
Kompanien; 12 Pionierbataillone zu
4, 1 (sächsisches) zu 3 Kompanien und 1
(bessische) Pionierkompanie = 52 Kom-Fanien;
13 Trainbataillone zu 2 Kompanien,
1 (hessische) Trainabteilung;
außerdem 216 Landwehrbataillone. Das
Heer gliederte sich in 13 Armeekorps,
darunter 1 Garde= und 1 sächsisches Armeekorps,
zu je 2 Divisionen à 2 Infanterie=
und 1 Kavalleriebrigade; das Bardeund
das sächsische Korps hatten jedoch 2
Infanterie= und 1 Kavalleriedivision, das
XI. Armeekorps durch das Hinzutreten
der hessischen Division 3 Divisionen. Der
Friedensstand betrug ((einschließlich
des nordhessischen Kontingents) 302,633
Köpfe, 73,312 Pferde, 808 Geschütze; die
Kriegsstärke einschließlich des ganzen
hessischen Kontingents betrug:
Offtziere Mann Pferde Geschütze
Felbtruppen 12777 548058 155896 1212
Ersatztruppen. 3280 182940 22545 234
Besatzungstruppen
6376 10986#8 15689 234
Zusammen: 22433 924676 194130 1680
Einen weitern Zuwachs hatte das Heer
des Norddeutschen Bundes infolge von
Bündnisverträgen zu gewärtigen, welche
Preußen mit Bayern am 22., mit Württemberg
am 13., Baden am 17. Aug.
1866, mit Hessen am 11. April 1867 abgeschlossen
hatte. Diese Verträge verpflichteten
die genannten Staaten einerseits,
Preußen und den Norddeutschen Bund
anderseits für den Fall eines Kriegs
zum Zweck allseitiger Wahrung der Integrität
ihrer Gebiete einander ihre gesamten
Streitkräfte unter dem Oberbefehl
des Königs von Preußen zur Verfügung
zu stellen. Dies kam bei der Mobil-