Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1838. (29)

Anweisung 
wie bei der zur Beurtheilung des abgegebenen WVersicherungs- 
Quantums nöthigen, vom Eigenthümer zu beforgenden Be- 
schreibung eines, in der allgemeinen Feuersozietät zu 
assekurirenden Gebäudes zu verfahren ist. 
(Zu . 25. des Reglements gehörig.) 
  
Das Titelblatt des Schema's muß vollstaͤndig, allenfalls mit zur Handnahme 
des Besitzdokuments ausgefuͤllt werden. Nachtheilige Folgen aus unrichtiger 
Bezeichnung der Namen und besonders der Hypothekennummer treffen den Ver- 
sicherten; die Nummer des Feuer-Katasters wird nachträglich von dem Magi- 
strate inserirt werden. 
Im Schema selbst ist das Gebäude deutlich und dergestalt bestimmt zu 
numeriren und zu benennen, daßt es mit anderen auf keine Weise verwechselt 
werden kann; dies ist in der ersten und zweiten Spalte des gedruckten Schema's 
zu vermerken. 
Sodann folgt die Angabe der Länge und Breite des Gebqudes und der 
Höhe der verschiedenen Stockwerke. Diese so wie alle übrigen etwa vorkom- 
menden Abmessungen müssen immer in Preußischem Maaße gemacht werden. 
Ist das Gebdude nicht winkelrecht, so wird die Länge vorn und hinten oder die 
verschiedene Breite angegeben. Die Höhe der Stockwerke ist immer die lichte 
Höhe, vom Fußboden bis zum Geblk. 
Hat das Gebdude Anbau oder Seitenflügel, so werden dieselben abge- 
sondert gemessen und beschrieben. das Gebdude von ungleicher Höhe, oder 
an einer Seite oder an einer gewissen Länge vielleicht eine Etage höher als im 
Uebrigen, so wird dieses gleich hier oder, wenn es passender ist, bei der Bau- 
i5 des Daches bemerkt. Zur Angabe dieser Abmessungen ist die dritte Spalte 
bestimmt. 
In die vierte, fünfte, sechste, siebente, achte und neunte Spalte kommt 
eine kurze Beschreibung der Bauart des Gebdudes, nämlich der Wände, Brand- 
giebel, Fußboden, Decken des Daches mit den Gestmsen, Rinnen, Dachfen= 
ster u. s. w. und der Feuer-Essen. Es kommt bei allem Diesem vorzüglich auf 
die Angabe an, von welchen mehr oder weniger verbrennlichen Materialien die 
verschiedenen Theile des Gebdudes, besonders die in der Nähe der Feuerstellen, 
konstruirt sind, z. B. Schornsteinwände, Rauchkammern, Brandmauern, Rauch- 
sänge, Küchen, Fußboden oder die Autzenseite des Gebdudes ausmachen, als: 
Dachbedeckung, Gesimse, Ninnen, Dachfensier, dußere Waände, bei den Feuer- 
(No. 1933.) Jahrgang 1838. 333 Essen
	        
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