Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1838. (29)

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Gesetz-Sammlung 
  
  
fär die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
No. 33.— 
  
(No. 1940.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 6. Oktober 1838., durch welche des Königs 
Masestät der Stadt Wronke im Großherzogkthume Posen die revidiree 
Städteordnung vom 17. März 1831. zu verleiben geruht haben. 
A# Ihren Bericht vom 15. v. M. will Ich der Stadt Wronke im Groß- 
herzogthume Posen, dem Wunsche derselben gemaß, die revidirte Städteordnung 
vom 17. März 1831. verleihen und überlasse Ihnen, den Ober-Prsidenten der 
Provinz mit deren Einführung zu beauftragen. 
Berlin, den 6. Oktober 1838. Z ç " 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staatsminister v. Rochow. 
  
(No. 1941.) Allerböchste Kabinetsorder vom 7. Oktober 1838., berreffend die Aufhebung des 
für die Provinz Schlesien in Breslau bisher erschienenen Intelligenzblattes. 
A##b Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 23. September c. genehmige Ich, 
daß vom 1. Januar k. J. die Herausgabe des für die ganze Provinz Schlesien 
in Breslau erscheinenden Intelligenzblattes aufhre und bestimme zugleich, daß 
von demselben Zeitpunkte an, in allen Fällen, in welchen die Gesetze eine Be- 
kanntmachung durch die Provinzial-Intelligenzblätter vorschreiben, an die Stelle 
der letzteren in der Provinz Schlesten die ruche Anzeiger der Regierungs-= 
Amtsblätter treten solen. Diese Meine Bestimmung ist in die Gesetzsammlung 
aufzunehmen. 
Berlin, den 7. Okrober 1838. 
Friedrich Wilhelm. 
An die Staaksminister Mühler, v. Nochow und Grafen v. Alvensleben. 
  
(No. 1940 loJabrgang 1838. Dddd (No. 1942.) 
(Ausgegeben zu Berlin den 7. November 1838.)
	        
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