Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1838. (29)

— 636 — 
Tarif 
zur Erhebung der Schiffahrts-Abgaben in der Stadt Elbing. 
L An allgemeiner Schiffahrts-Abgabe, fuͤr die Schiffslast 
.von Seeschiffen mit Ladung 
1 
2. 
S 
.. 
E. wird entrichtet: 
beim Eingange 
beim Ausganege 
von Sesthisen mi Dennh s god gu11 
. von allen übrigen Fahrzeugen, d. h. solchen, welche nicht mit 
Güterfracht oder Ballast aus der See kommen oder dahin 
gehen (mit den unter Nr. 4. und 5. angegebenen Aus- 
nahmen), desgleichen von Holzfléßen 1 beim Eingange 
beim Ausgange 
von denjenigen Fahrzeugen, welche unmittelbar, ohne 
Umladung, aus dem Haff durch den Kraffohl, Kanal in 
die Nogat, oder aus dieser durch den Kanal nach dem 
Haff ghen 
l von eingehenden Schiffsgefäßen, deren Ladung allein in 
Grant, Lehm oder Felosteinen bestbbt 
Ausnahme. Die leer ein= oder ausgehenden, zur Strom- 
schiffahrt oder als Leichter dienenden Fahr- 
jzeuge, desgleichen die offenen Boote, so wie 
Schiffe, welche mit Ballast eingehen, wenn der- 
selbe zum Hafenbau in Anspruch genommen 
wird, entrichten nichts. 
15 Sgr. 
15 „ 
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II. 
— Pf. 
5 
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