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Statut
der Berlin-Saͤchsischen Eisenbahn-Gesellschaft.
Mi- Allerhoͤchster Genehmigung ist eine Altiengesellschaft zu dem Zwecke zu-
sammengetreten:
fuͤr gemeinschaftliche Rechnung der Aktionaͤrs eine Eisenbahn zur Ver-
bindung Berlins mit der Magdeburg-Köthen, Halle-Leipziger Eisenbahn
zu erbauen, zu unterhalten und zum Transporte von Personen, Waa-
ren und andern Gegenständen zu benutzen.
Die Bestimmungen über die Verfassung der Gesellschaft und die Art
der Ausführung des von ihr beabsichtigten Unternehmens werden durch das
nachstehende
Statut
vertragsmaͤßig festgesetzt.
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Bildung, Geschaͤftsumfang und Fonds der Gesellschaft.
ew er, 1. Die Gesellschaft wird unter der Benennung:
Gesellschaft. „Berlin= Süchsische Eisenbahngesellschaft“
von Aktiondrs gebildet.
Sie wird mit Korporationsrechten, nach Maßgabe dieses Staturs, durch
eine Direktion repraͤsentirt.
Berlin ist ihr Domizil und der Sitz ihrer Verwaltung und das Koͤnig-
liche Stadtgericht zu Berlin ihr Gerichtsstand.
Eichft“ un, 2. Der eben ausgesprochene Zweck bestimmt im Allgemeinen den Ge,
schäfts-Umfang der Gesellschaft.
Snerg. Die Bahn soll direkt von Berlin über (Trebbin, Luckenwalde, Zahna,
z, Wittenberg), Dessau und Köthen, im Anschluß an die Magdeburg-Köthen=
Frugtton der Halle-Leipziger Eisenbahn, erbaut werden und im Wesentlichen die Fichtung
inne halten, welche von dem zur Errichtung der Gesellschaft sich gebildeten Ko-
mité vorgeschlagen und vom Staate genehmigt ist. Sie soll zur Benutzung
von Transporten mit eisernen Schienen belegt und in der vom Komité vorge-
schlagenen Art konstruirt werden. Wesemtiche Ab#nderungen der Richtungelinie
und der Konstruktion der Bahn, so wie die Errichtung von Zweigbahnen oder
sonstigen Kommunikationswegen, bleiben spcäteren Beschlüssen, unter Genehmi-
gung des Staats, vorbehalten.
Zum