Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1839. (30)

— 233 — 
Gesetz= Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— No. 20. – 
(No. 2035.) Allerhöchste Kabineesorder vom 15. Juni 1839., wonach des Königs Majestär 
den anliegenden Tarif zur Erhebung des Schleusengeldes bei der Schiffs- 
und Flößschleuse zu Groß-Bubainen am Pregel genehmigen. 
J. 
ch habe den mit Ihrem Berichte vom 23. v. M. eingereichten Tarif zur 
Erhebung des Schleusengeldes bei der Schiffs= und Flößschleuse zu Groß-Bu- 
bainen am Pregel mit dem Vorbehalte einer Reoision von 10 zu 10 Jahren 
genehmigt und sende Ihnen denselben vollzogen zurück. 
Berlin, den 15. Juni 19839. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staats= und Finanzminister Grasen von Alvensleben. 
Tarif 
zur Erhebung des Schleusengeldes bei der Schiffs= und Flöß- 
Schleuse zu Groß-Bubainen am Pregel. 
E. wird entrichtet: 
Rtblr. Sgr. 
12 Buͤt einen beladenen Kahn bei einer Tragfahigkeit von 40 u. mehr Lasten 1 — 
25 - - 30 bis 40 Lasten — 25 
3) "„ - : „"„"„ „ - * 20 bis 30 Lasten — 20 
4n5 24 - - - : " - -10 bis 20 Lasten — 15 
5) - - „unter 10 Lasten — 5 
6ö7 einen Fischer- oder Handkahn ........... :...... — ; 
75 Von jeden zehn Stuͤck Floßholz... . . . ... 
In so weit die Stuͤck zahl weniger als 10 betraͤgt, oder durch 10 nicht 
iheilbar ist, wird fuͤr jedes Stuͤck vier Phennige entrichtet. 
(Xo. 2035 -2036.) Jahrgang 1839. All- 
(Ausgegeben zu Berlin, den 24. August 1839.)
	        
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