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Gesetz= Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— No. 20. –
(No. 2035.) Allerhöchste Kabineesorder vom 15. Juni 1839., wonach des Königs Majestär
den anliegenden Tarif zur Erhebung des Schleusengeldes bei der Schiffs-
und Flößschleuse zu Groß-Bubainen am Pregel genehmigen.
J.
ch habe den mit Ihrem Berichte vom 23. v. M. eingereichten Tarif zur
Erhebung des Schleusengeldes bei der Schiffs= und Flößschleuse zu Groß-Bu-
bainen am Pregel mit dem Vorbehalte einer Reoision von 10 zu 10 Jahren
genehmigt und sende Ihnen denselben vollzogen zurück.
Berlin, den 15. Juni 19839.
Friedrich Wilhelm.
An den Staats= und Finanzminister Grasen von Alvensleben.
Tarif
zur Erhebung des Schleusengeldes bei der Schiffs= und Flöß-
Schleuse zu Groß-Bubainen am Pregel.
E. wird entrichtet:
Rtblr. Sgr.
12 Buͤt einen beladenen Kahn bei einer Tragfahigkeit von 40 u. mehr Lasten 1 —
25 - - 30 bis 40 Lasten — 25
3) "„ - : „"„"„ „ - * 20 bis 30 Lasten — 20
4n5 24 - - - : " - -10 bis 20 Lasten — 15
5) - - „unter 10 Lasten — 5
6ö7 einen Fischer- oder Handkahn ........... :...... — ;
75 Von jeden zehn Stuͤck Floßholz... . . . ...
In so weit die Stuͤck zahl weniger als 10 betraͤgt, oder durch 10 nicht
iheilbar ist, wird fuͤr jedes Stuͤck vier Phennige entrichtet.
(Xo. 2035 -2036.) Jahrgang 1839. All-
(Ausgegeben zu Berlin, den 24. August 1839.)