Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1839. (30)

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Vr Erkldrung wird hierdurch zur öffentlichen Kenn#miß gebracht, nach- 
dem sie gegen eine Erklärung des Herzoglich Anhalt-Dessauischen Mimstertums 
vom Fà. d. M., welche von der diesseitigen nur darin abweicht, daß es im 
. 12. statt 
„Es bleibt den beiderseitigen Provinzial-RegierungsbehbSrden überlassen“, 
daselbst lauter: 
„Es bleibt den Königlich Preußischen Provinzial-Regierungen und der 
Herzoglich Anhalt-Dessauischen Kammer überlassen“, 
ausgewechselt worden ist. 
Berlin, den 24. Juli 1839. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
Erh. v. Werther. 
 
	        
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