277
Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
— — No. 24. —
(No. 2052.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 24. Oktober 1839. nebst Zolltarif fũr die Jahre
1840., 1841. und 1842.
G
Indem Ich Ihnen auf den Bericht vom 14. d. M. den mit den Staaten
des Zollvereins vereinbarten Zolltarif für die Jahre 1840., 1811. und 1942.
von Mir vollzogen, hierneben zurücksende, bestimme Ich, daß solcher vom 1. Ja-
muar k. J. ab in Kraft treten soll und trage Ihnen auf, denselben nebst dem
gegenwärtigen Befehl durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu
bringen. — Die in Folge des Vertrages mit dem Königlich Miederldndischen
Gouvernement bewilligten Zollermabigungen für den Eingang von Reis, Lum-
penzucker zum VPersieden, und raffinirtem Zucker sind durch den Tarif in der
Erwartung allgemein ausgesprochen, dab diesenigen Staaten, die hieraus Vor-
kheile erlangen, sich bei den deshalb eingeleiteten Verhandlungen zu billigen Ge-
genleistungen verstehen werden. Hinsichts der an der Elbe, der Weser, dem
Jhein und der Mosel zur Erhebung kommenden Schiffahrtsabgaben bewendet
es bei dem diesfälligen Tarif vom 28. Dezember 1836.
Berlin, den 24. Oktober 1839.
Friedrich Wilhelm.
An den Spcaats= und Finanzminister Grafen v. Alvensleben.
(No. 2052.) Jahrgang 1870. Ti Zoll-
(Ausgegeben zu Berlin, den 5. November 1839.)