Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1839. (30)

Benennung der Gegenstaͤnde. 
  
  
r) Muschel- oder Schaalthiere aus der See, als: Austern, Hummern, Mu- 
scheln, Schildkröben . . . ... 
8)Reis......................................... 
t) Salz (Kochsalz, Steinsalz) ist einzufuͤhren verboten; bei gestatteter Durchfuhr, 
wird die Abgabe besonders bestimmt. 
v) Taback: 
1) Tabacksblckter, unbearbeitete, und Stengelsl. 
2) Tabacksfabrikate, als: Rauchtaback in Rollen, abgerollten oder entrippten 
Blättern, oder geschnitten; Cigarren, Schnupftaback in Karotten oder 
Stangen und gerieben, auch Tabackssmhelmlmm 
X) Zucker: 
1) Brot= und Hut-, Kandis-, Bruch= oder Lumpen= und weißer gestoße- 
ner Zuckernrnrnsnsn:n:n:n::: . . . . . . . .. 
2) Rohzucker und Farin (Zuckermehh) 
3) Lumpenzucker für inländische Siedereien zum Raffiniren unter den beson- 
ders vorzuschreibenden Bedingungen und Kontrolean
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.