Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

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Wo. A## .) Allerhöchste Kabineksorder vom 21. Mai 1810., betreffend die Besugniß zum 
Waffengebrauch und der Glaubwürdigkeit vor Gericht, der im Kommunal= 
oder Privatdienst angestellten, zur Reserve oder als Halbinvalide beurlaub-= 
ten Corpsjäger. 
-* den Bericht des Scaatsministerii vom 21. v. M. will Ich die Bestim- 
„mungen Meiner Erlaße vom C. Oktober 1837. und 10. April 1838., wegen der 
„Glaubwürdigkeit vor Gericht und der Besugniß zum Wasfengebrauch für die 
zzum zwanzigsaährigen Militairdienst verpflichteten Corpsjager, welche, nachdem sie 
zur Reserve oder als Halbinvalide beurlaubt worden, interimistisch eine Anstel- 
lumg als Forst-Schutzbeamte erhalten haben, auch auf diesenigen Corpssäger aus- 
dehnen, die im Kommunal= und Privatdienst zwar nicht auf Lebenszeit ange- 
Kellc, aber vorschriftsmaßig vereidet sind; jedoch mit den Maaßgaben, daß: a) die 
erwähnten Befadhigungen nur solchen Corpssägern beigelegt seyn sollen, welchen 
bei ihrer Beurlaubung von dem Kommandeur der betreffenden Jägerabtheilung 
ausdrücklich bescheinigt wird, daß ihre dienstliche sowohl, als sittliche Eührung die 
oraussetzung eines solchen vorzüglichen Grades von Zuverldssigkeit begründe, 
der es gestatte, ihnen bei ihrer einstweiligen Verwendung im Forst= und Jagd- 
Dienst die Befugniß zum Waffengebrauch und die Glaubwürdigkeit vor Gericht 
beizulegen; b) daß aber, sobald sich während der Verwendung eines solchen 
Corpsjdgers im Kommunal-, oder Privat-Forst= und Jagddienst, Umstände her- 
ausstellen, die es bedenklich machen, ihn serner in Besitz der erwähnten Bess- 
higungen zu lassen, die Regierungen ermächtigt seyn sollen, ihm solche auf den 
vorgängigen Antrag der Polizeibehörden zu entziehen. Der Revision des Ge- 
setzes vom 7. Juni 1821. bleibt eine Abänderung dieser Bestimmung vorbchal- 
ten. Gegenwärtige Order ist durch die Gesetzsammlung zur öfsentlichen Kennt- 
niß zu bringen. 
Berlin, den 21. Mai 1840. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staateministerium. 
  
Co. 2006—200r.) X 2 (No. 2007.)
	        
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