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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
No. 14. ——
(No. 2108.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 19. Juli 1840., die Bestätigung einer Stiftung
zur Unterstützung armer, unverhetratheter Töchter von Beamren und Off=
zieren betreffend.
J bin damit einverstanden, daß die nach F. 6. der, das letzte Prämien=
Anleihe-Geschäft der Seehandlungs-Sozietät betreffenden Bekanntmachung vom
30. Juli 1832. zu milden Zwecken bestimmten Beträge der als unabgehoben
pradkludirten Prämien, und die nach dem Reglement vom 8. Februar 1834.
gleichfalls für mildth#tige Zwecke disponibeln reinen Ueberschüsse aus dem Ge-
schäftsbetriebe des hiesigen Leihamts, dem in Ihrem Berichte vom 20. Mai c.
gemachten Vorschlage gemäß, zur Dotation einer Setiftung zur Unterstützung
unverheiratheter Töchter von Beamten und Offzieren verwendet werden. In-
dem Ich diese Stistung hierdurch genehmige, bestätige Ich zugleich das anlie-
kgende, von Ihnen unterm 19. Mai c. vollzogene Statut für dieselbe und ver-
leihe ihr, zu dem Behufe, um Grundstücke und Kapitalien erwerben und auf
ihren Namen im Hypothekenbuche eintragen lassen zu können, die Rechte einer
Korporation. Nicht minder bewillige Ich dieser Stiftung für ihre Angelegen-
heiten mit Vorbehalt des Widerrufs die Stempel= und Gebührenfreiheit und
unter den von Ihnen mit dem Staatsminister von Nagler noch näher zu
verabredenden Modalitäten auch die Portofreiheit und überlasse Ihnen nun-
mehr, zur Ausführung des Statuts die nöthigen Einleitungen zu treffen.
Sans-souci, den 19. Juli 1840.
Friedrich Wilhelm.
An den Staatsminister Rother.
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Statut
August 1840.)