Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

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muß vielmehr bei der Veranschlagung der betreffenden Ertrags-Rubriken 
Rücksicht genommen werden. 
Auch kommen diesenigen Sipferünkungen, welche keinen Einfluß 
auf den Ertrag dußern, nicht in Anschlag. 
4) Die Feuer-Sozietäts-Beiträge; 
5) die Baukosten; 
6) diejenigen besondern Ausgaben, welche bei der speziellen Veranschlagung 
der Kosten einzelner Wirchschafts-Rubriken nicht schon in Rechnung ge- 
bracht, oder wegen der Einzelheit der Fälle, in welchen sie vorkommen, 
unter den Aversionalsätzen für die abzusetzenden Wirthschafts-Kosten nicht 
begrisfen sind. Dahin gehören insbesondere die Anschaffungs-Kosten des 
dem Gute fehlenden Brennholz-Bedarfs; 
die Zinsen des Werths des in der Wirthschaft erforderlichen Inventa- 
rii, mit Ausschluß der Saaten; — und kommt es daher bei der Tare 
darauf nicht weiter an, ob das Guts-Inventarium vollständig vorhanden 
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. oder nicht. 
8) Die Kosten der Unterhaltung und des Ersatzes des abgehenden todten 
Inventariums und zwar im Betrage von zwanzig Prozent des Neu- 
werthes. Dagegen bedarf es eines weitern Abzuges von der Biehnutzung 
für den Ersatz des abgehenden lebenden Inventariums nicht, weil bei der 
Veranschlagung der Biehnutzung auf die erforderliche Zuzucht des Jung- 
viehes Rücksicht genommen ist. 
6 10. 
Der Kapitalwerth des anzuschlagenden Grundstücks ist auf den zwanzig- 
sachen Betrag des ermittelten Reinertrages festzustellen. 
G 11. 
Dem so eermittelten Kapitalwerthe wird unter den weiterhin bestimmren 
t der Kapital-Werth der herrschaftlichen Wohngebdude zugerechnet. 
conf. J. 80. 
8. 12. 
Für Ehrenrechte darf nichts zum Ansatz gebracht werden. 
II. Veranschlagungs-Grundsätze einzelner Wirthschafts-Rubriken. 
Vom Ackerbau. 
6 13. 
Bei der Ermittelung des Acker-Ertrages, bei welcher jederzeit die Drei- 
selder-Wirthschaft zum Grunde gelegt wird, kommt die natärliche, und durch 
lange Kultur hervorgebrachte Güte des Bodens, und dersenige Düngungs-Zu- 
stand, in welcher das Gut bei der Dreifelder-Wirthschaft nach seinen gesamm- 
ten
	        
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