3) die Angabe der Umlaufs= und Schlag-Eintheilung des Ackerlandes und
der hiebei stattfindenden Fruchtfolge, Düngung und Bearbeitung, ferner
4) der Benutzungsart der Wiesen und Hütungen,
5) desgleichen der Forsten und Seen und überhaupt aller zur eigenen Be-
nutzung des Gutes gehörigen Grundstücke.
6) — Nachweisung des jetzt vorhandenen und sonst gewoͤhnlichen Vieh—
andes;
7) die Angabe der Dienstbarkeiten, welchen das Gut unterworfen oder zu
welchen dasselbe berechtigt ist;
8) Die Nachweisung der Art und Weise, wie die auf dem Gute vorkom,
menden Gespann= und Handarbeiten bestritten, imgleichen der Art und
Weise, wie das Zugvieh unterhalten wird, und die Arbeiter gelohnt
werden;
0) die Nachweisung von allen Natural-Erträgen der zum Anschlag kom-
menden Wirthschaftsarbeiten, wie sie bisher stattgesunden haben;
10) die Beschreibung der Art und Weise, wie sie zu Gelde gemacht werden,
und die Nachweisung der bisher bezogenen Gelderträge;
11) die Nachweisung und Beschreibung der kleinen Pachtstücke, Zehnten, Na-
tural= und Geldgefüdlle;
12) die Nachweisung der sämmtlichen Abgaben und Lasten;
13) die Nachweisung des Gesindes und der Dienstfamilien;
14) eine nur summarische Nachweisung des todten Inventariums
Kuzz dieses Informations-Protokoll muß eine Darstellung aller Anschlags-Ge-
Lunffände, und die über ihren Ertrag herbeigeschafften Nachrichten geben. Die
it und Weise, wie dieselben herbeizuschaffen sind, bleibt ganz dem Ermessen
der Kommissarien überlassen. Sie sind weniger die Grundlage der Texre, als
sie ihnen nur von allem, was dahin Lepert, eine busemmenbingew. Uebersicht
und nähere Anleitung geben sollen, auf welche Umstände sie bei der speziellen
Begründung der Tare ihre besondere Aufmerksamkeit zu richten, welchen Quel-
len sie dabei nachzugehen haben. Sie werden dadurch zugleich in den Stand
setzt, bei der speziellen Aufnahme angemessene Kritik zu üben, sich selbst vor
Frribemern zu hüten, die zur Sache zu vernehmenden Zeugen und Sachver-
ständigen auf die richtigen Wege zu leiten und vorkommende Widersprüche auf-
zuklär n. Damit sie dieses Erfolges aber versschert seyn können, müssen sie gleich
von Anfang bemüht seyn, sich alle hierher gehörige Notizen aus zuverlässigen
Quellen, vorzugsweise durch eigene Ansicht und Beobachtung, nächstdem aber
durch Rücksprache mit den am besten unterrichteten und zuverlässigsten Perso-
nen, und wiederholte Nachfrage bei mehreren derselben zu verschaffen. Die ein-
zufordernden Wirthschafts-Register werden ihnen bei verständiger Benutzung
zwar mannigfache Aufschlüft geben, es ist jedoch bei deren Prüfung und Be-
nutzung große Vorsicht nöthig.
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Nach dieser Vorbereitung gehen die Kommissarien zur naͤheren Ermit-
telung und Untersuchung der Umstaͤnde über, welche nach Anleitung der Tax-
Grund-