Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
No. 20. ——
[No- 2123.) Privilegium wegen anderweiter Ausfertigung auf den Inhaber lautender Alt-
Stektinscher Stadt-Obligationen zum Bekrage von 500,000 Thalern.
Vom 23. September 1840.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem von dem Magistrat zu Stettin darauf angetragen worden ist,
ur Sicherstellung von der Stadt eingegangener Derpflichtungen, außer den
scoon früher ausgefertigten Stadt-Obligarionen, noch anderweitig zum Betrage
von 500,000 Rehir.; geschrieben: FGünfmalhunderktausend Thaler, dergleichen auf
den Inhaber lautende und mit Zinsscheinen versehene Obligationen ausstellen
zu dürfen, und nachdem bei diesem Antrage im Inreresse der Stadtgemeine so-
wohl als der Glubiger sich nichts zu erinnern gefunden hat, so wollen Wir,
in Gemäßhet des §5. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung
von Papieren, welche eine taungeuerpsichung an jeden Inhaber enthalten,
zur Ausslellung von 500, geschrieben: Fünfhundert Stück Alt-Stektinscher Stadt-
Obligarionen, eine jede zu' 1000 Rehlr., geschrieben: Eintausend Thaler Kou-
rant, welche nach anlicgendem Schema unter Lilt. F. No. 1. bis 500. auszu-
stellen, mit Drei und ein halb Prozent jährlich zu veriusen und aus dem für
die städtischen Schulden bestehenden allgemeinen Tilgungsfonds nach der durchs
Loos bestimmten Folge-Ordnung zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium
Unsere Landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß
ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne
2n Uthertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen be-
ugt ist.
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte
Dritter echeilen wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen in
keinerlei Weise eine Gewährleistung Seicens des Staats übernommen.
Gegeben Sanssouci, den 23. September 1840.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. Rochow. Graf v. Alvensleben.
Jahrgang 1810. (Ko. 2123) Exr Alt-
(Ausgegeben zu Berlin den 15. November 1840.)