Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

die Preußische Staatszeitung, die beiden Berliner Zeitungen, die Leipziger Zei- 
tung und die Hamburger Boͤrsenhallen-Liste, 
8. 12. 
Die Inhaber der Prioritaͤts-Aktien sind zwar berechtigt, an den Gene- 
ralversammlungen Theil zu nehmen, sind aber weder stimm- noch wahlsaͤhig. 
(. 13. 
Alle durch den gegenwärtigen Nachtrag nicht geänderten Bestimmungen 
des unterm 15. Mai 1839. Allerhöchst bestaeigten Gesellschafts-Statuts finden 
auch auf die gegenwärtig zu emittirenden Prioritäts-Aktien Anwendung.
	        
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