26 Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840.
Elementar-Schullehrer, siehe letz.
Emolumente, rückständige, der Haus= und Wirthschafes-Offizianten, der Handlungsgehülfen und des
Gesindes verfähren nach 4 Jahren. (G. v. 31. März) 38. 250. — (. auch Dienstemolumente.
Englische Anleihe, vom Jahre 1830., Seitens Preußens, siehe Anleihe.
Entschädigungs-Ansprüche, siehe Schadensersatz.
Entschädigungs-Renten, für die Grundherren in den Mediatstädten der Provinz Posen, siehe letztere.
Egquilibristen, Gewerbesteuer-Entrichtung von dens. (Regulativ v. 4. Dez. 1836.) 37. 14. 15.
Erbämter, deren Angelegenheiten gehen zum Ministerio des Königl. Hauses über. (Staatsminist.-Be-
kanntm. v. 17. Jan.) 38. 11.
Erben, verstorbener Autoren, Künstler 2c. wegen des denselben zu gewährenden Schutzes gegen Nach-
druck und Nachbildung der von letzkern hinterlassenen Werke. (G. v. 11. Juni) 37. 166.
169. 170.
Erbfolge, Intestat-, in Schlesien, Aufhebung des fiskalischen Vorzugsreches vor den entferntern
tern Seitenverwandten bei ders. (A. K. O. v. 4. Juni) 36. 196. — (und Auseinandersetzung)
bänerliche, in der Provinz Westphalen, Anordnungen rücksichtlich derselben. (G. v. 13. Juli.) 36.
209 — 215. — siehe auch Erbreche, desgl. Benefizial-Erben. — der Rheinischen Ritterschafrt,
siebe diese.
Erbpächter, von Grundstücken, deren Verhältnisse bei Ablösungen im Herzogtb. Westphalen. (Ord. v.
18. Juni) 40. 183.
Erbpachts-Zinsen, städtische, deren erekutivische Einzie im Wege des Mandatverfahrens. (V. v.
2. Dez. ISIT.) 38. 1 — 4.
Erbrecht. der Kinder und weitern Abkömmlinge der vor dem Erblasser verstorbenen Geschwister, ingl.
auch der Halbgeschwister und deren Abkömmlinge, im Herzogehum Schlesien, über dasselbe sind
die ältern Gesetze in demselben durch die Einführung der drei ersten Titel des zweiten Theils des
allgem. Landrechts als aufgehoben zu betrachten. (Deklar. v. 22. Juni.) 39. 222.
Erbschaften, siebe Benefizial-Erben.
Erbschaftsstempel, dessen Entrichtung von den statukarischen Erbportionen der überlebenden Ehegatten
in Neu-Vorpommern. (V. v. 16. Sept.) 37. 145.
Erbverträge, Ernennung des vereideten Prokokollführers bei deren Auf= und Annahme. (A. K. O.
v. 24. März.) 39. 155.
Erbzinsverhältnisse, Kädeische, erekutivische Einziebung der eld= und Natural-Zinsen und Leistungen
aus denselben im Wege des Mandatverfahrens. (V. v. 2. Dez. 1837.) 38. 1 — 4.
Erbzinsverträge, können auch außergerichtlich, ihrer Gäleigkeit unbeschadet, abgeschlossen werden,
wonach der . 601. Tit. 18. Thl. I. des A. L. R. deklarirt wird. (A. K. O. vom 22. Juli.)
40. 226.
Erfindungen, Beachtung der darauf ertheilten Privilegien (Patente) in den gollvereinten Staaten.
(Ubereinkunft mit Hannover v. 1. Nov.) 37. 182. 189. 196.
Erft-Kanal, schiffbar gemacht, zwischen der Stadt Neuß und dem Rhein, Gebühren = Tarif für die
Benußung desselben, (v. 19. Okt.) 36. 305 — 307. — Revision und Regulirung desselben von 5
in 5 J hren, Verzinsung und Amortisation des Anlage= Kapitals. (A. K. O. vom 19. Okebr.)
36. 305.
Erfurter Regierungsbezirk, Bekannemachung der ubhastationspatente der Untergerichte in demselben.
(A. K. O. v. 3. Okt.) 36. 304.
Erkenmminisse, (richterliche Entscheidungen), Anordnungen zur Erhaltung der Einheit der Rechtsgrund-
satze in dens. (A. K. O. v. 1. Ang.) 36. 218. — (Justiz-Minist.-Instr. v. 7. April) 39. 151. —
Form für deren Abfassung (ebendas.) S. 150. — Publikation ders. (ebendas.) S. 151. — Einfüh
rung eines gleichmaßigen Verfahrens bei deren Insinuation. (V. v. 5. Mai.) 38. 273 — 276. —
letztere soll fortan in allen Civil-Prozessen in der Regel binnen 8 Tagen nach Abfassung oder Publi-
kation