Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840. 45 
Grundsteuer, Reklamationen gegen dies. und Versährungsfriften rücksichtlich ders. (G. v. 18. Juni) 
40. 141. f. — Nachforderung ders. (ebendas.) S. 141. — Veranlagung und Erhebung derselben in 
den westlichen Provinzen Rheinland und Westphalen. (G. v. 21. Jan.) 39. 30—43. — die- 
selbe haftet auf dem steuerbaren Reinertrage aller steuerpflichtigen Grundstücke. S. 31. 34. — aller 
Grund und Boden, der weder einen Ertrag bringt, noch kulturfähig ist, kann hiernach nicht besteuert 
werden. S. 31. — dieselbe hört nur auf mit dem Untergange der Grundstücke, oder durch das Ein- 
treten einer bleibenden Ertragsunfähigkeit. S. 32. — Verfahren bei deren Veranlagung, und jähr- 
liche Bekanntmachung deren Beträge und Beischläge durch die Amtsblätter. S. 40. — Verfahren 
bei deren Erhebung. S. 40. f. — Reklamations= und Erekutionsverfahren rücksichtlich derselben. 
S. 36. 41. — Befreiung von ders. durch rechtsverbindliche Verzichtleistung auf das Eigenthum an 
dem besteuerten Grundstücke. S. 41. — die dem obigen Gesetze widersprechenden früheren Verord- 
nungen und Verwaltungs-Vorschriften werden außer Kraft gesetzt. S. 43. — Verfahren bei der 
Nachsuchung, Bewilligung und Verrechnung der Steuer-Nachlässe und Unterstützungen. (Anweisung 
v. 21. Jan.) 39. 44.— 57. — desgl. bei Resten ders. S. 45. — deren Aufbringung im Fürsten- 
khume Siegen. (G. v. 18. Juni.) 40. 152. — deren Erhebung in den Grafsschaften Wittgenstein. 
(G. v. 22. Dez. 1839.) 40. 9. — in den mit der Monarchie wieder vereinigten Landesthei- 
len der Rheinprovinz und der Provinz Westphalen, Entschädigung der Geistlichen und Schul- 
lehrer für den durch dies. an ihrem Einkommen erleidenden Verlust. (A. K. O. v. 10. Jan.) 37. 3. 
— deêgl. in den vormals zum Herzogkhum Warschau gehörigen Laudestheilen, so wie in den vor- 
mals Westphälischen Theilen der Provinz Sachsen. (A. K. O. v. 10. Jan.) 37. 5—7. — in 
den neu erworbenen Landestheilen, namentlich auch in dem Herzogthum Westphalen, hat es bei den 
bestehenden Bestimmungen sein Bewenden. S. 4. — Berücksichtigung jener Entschädigung bei Ablö- 
sungen und Gemeinbeitstheilungen. S. 4. 6. 7. · 
Grundsteuer-Beischläge, in den Provinzen Rheinland und Westphalen, deren Aufbringung zu den 
Kosten der Elementarsteuererhebung, zur Ubertragung der Ausfälle, zur Zahlung der nothwendigen 
Erlasse und Unterstützungen, zu Umarbeitungen und Revisionen der Kacasterkarten, Flurbücher und 
Mutterrollen und zur Fortschreibung des Güterwechsels. (G. v. 21. Jan.) 39. 30. 31. — Auf- 
bringung eines Theils des zu den Justizverwaltungskosten in der Rheinprovinz zu leistenden Beitrags 
durch dieselben. (G. v. 21. Jan.) 39. 58. 
Grundsteuer-Deckungsfonds, dessen Bildung mit 11 Prozent der Grundsteuer= Haupesumme, für 
Ausfälle, Erlasse und Unterstützungen in Unglücksfällen 2c. in jedem Regierungsbezirke der Provinzen 
Rheinland und Westphalen. (Gesetz v. 21. Jan.) 39. 31. 41. 42. — Gewährung des erforderlichen 
Zuschusses zu demselben. S. 31. — die aus demselben gewährten Nachlaß= und Unterstützungs-Be- 
träge können weder mit Beschlag belegt noch auch für Abgabenreste in Anspruch genommen werden. 
S. 42. — Ausfstellung jährlicher Ubersichten von demselben und deren Bekanntmachung durch die 
Amtsblätter. S. 42. f. — Mittheilung einer vollständigen deraillirten jährlichen Nachweisung der 
bei demselben vorgekommenen Ausgaben an die Provinzial-Landtage. S. 43. — spezielles Verfahren 
bei der Verwendung desselben und bei der Nachsuchung, Bewilligung und Verrechnung der Steuer- 
nachlässe und Unterstützungen aus demselben. (Anweisung v. 21. Jan.) 39. 44 — 57. 
Grundsteuer-Freiheit, in den westlichen Provinzen Rheinland und Westphalen, Bestimmungen rück- 
sichelich derselben. (G. v. 21. Jan.) 39. 31. 32. dieselbe hört auf, sobald die Grundstücke die 
Eigenschaft verlieren, welche die Befreiung von der Steuer bedingt. S. 32. 
Grundsteuer-Heberollen, in der Reinprovinz und Westphalen, dieselben vollziehen die Regierungen, 
und fertigen solche den Steuerempfängern zu, und machen letzteres durch die Amtsbläteer bekannt. (G. 
v. 21. Jan.) 39. 40. — Benachrichtigung der Steuerpflichtigen durch die Steuerempfänger von dem 
Bewage der Jahressteuer. S. 40.— Verfahren mit den dagegen angebrachten Reklamationen. S. 41.— 
Berichrigung von Jrrthümern in denselben. (Anweis. v. 21. Jan.) 39. 44. 
Grund-
	        
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