Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840. 101 
Speisewirthe, deren Forderungen für Beköstigung verfähren nach 2 Jahren. (G. v. 31. März) 
38. 249. 
Spezereiwaaren , mie solchen darf im Grenzbezirke kein Hausirhandel stattfinden. (Zollord. v. 23. Jan.) 
38. 64. — deren Einführung vom Auslande Seitens der Krämer und anderer Gewerbtreibenden im 
Grenzbe#irke. (Zollges. v. 23. Jan.) 38. 39. — (Zollord. v. 23. Jan.) 38. 63. f. 
Spielkarten, verbotener Verkehr mit dens. in Beziehung auf das Ausland. (Zollgesetz. v. 23. Jan.) 
38. 34. (l. auch weiter unten.) — deren Einfuhr bleibt im Verkehr unter den zollvereinten Staatenver= 
boten. (Ubereinkunst mit Hannover, Oldenburg und Braunschweig v. 1. Novbr.) 37. 182. 183. 
189. 190. 196. — Eingangs= und Durchgangs-Abgabe von dens. im Verkehr zwischen den gollver- 
eincen Staaten. (Tarif-v. 24. Oktbr.) 39. 306. — Freigebung der Fabrikation und des Ver- 
kaufs derselben im Inlande, mit Vorbehalt einer Stempelabgabe. (V. v. 16. Juni) 38. 370—376.—neue 
Fabriken für dies. dürfen nur mit Genehmigung des Finanzministeriums angelege, und erst mie dem 
1. Jan. 1844. in Betrieb gesetzt werden. S. 371. — Anordnungen steuerlicher Konerollen und Re- 
visionen rücksichtlich ders. S. 372. f. — sestgesetzte Stempelsteuer von dens. S. J73. 374. f. — 
Detailhandel mit denselben durch Handeltereibende, auf Genehmigung des Haupt-Steueramts des 
Bezirks. S. 373. — entrichten dofür die Gewerbsteuer von stehendem Handel. S. 374. — Anord= 
nungen rücksichtlich dessen Kontrolle und Verkaufs. 373. f. — der Verkaufspreis für dieselben unter- 
liege einer solchen nicht. 374. — Absatz ders. nach dem Auslande und den Zollvereinsstaaten. S. 372. 
— Strafen für deren unbefugte Fabrikation und unerlaubten Verkauf. S. 374. 375 — desgl. für 
den Besitz ungestempelter Karten. S. 375. — ausländische, Verbot deren Einbringung, Besitz, 
Vertheilung und Gebrauch, und Strafen für dessen Ubertretung. S. 370. 375. — rücksichtlich deren 
Durchfuhr kommen die gollgesetzlichen Bestimmungen in Anwendung. S. 370. — Bedingungen, un- 
ter welchen inländische Karten-Fabriken auch für den auswärtigen Verkehr arbeiten dürfen. S. 371. 
Sprachen, polnische, litthauische, französische, in gewissen landräthlichen Kreisen oder deren nächsten 
Umgebungen als Landessprachen üblich, Erprobung der Kenntniß der Landrathsamts-Kandidaten in 
dens. (Regul. v. 13. Mai) 38. 426. 
Spree, Fischwehre in derf., siehe diese. 
Spremberg, Stadt, im Frankfurter Regierungsbezirke, Tarif zur Erhebung eines Pflaster- 
Brückengeldes daselbst, (v. 16. Septbr.) 40. 260 —262. 
Spruchrepertorien, deren Führung bei den Senaten des Geheimen Ober-Tribunals, zur Erhaltang 
der Einheit der Rechtsgrundsätze in den richterlichen Entscheidungen. (A. K. O. v. 1. Aug.) 36. 
218. — Mittheilungen aus dens. an den Justizminister und von diesem an die Obergerichte. S. 219. 
— deren Führung auch bei kollegialisch eingerichteten Ober= und Untergerichten. (Minist.-Instr. 
v. 7. April) 39. 151. 
Spurhalten, auf den Kunfütstraßen, ist untersagt. (V. v. 17. März) 39. 83. 
Staats-Anleihen, siehe letz. 
GStaatödiener, siehe Beamte. 
Staatshaushalt, allgemeiner Etat desselben für das Jahr 1838. (v. 23. Febr. nebst A. K. O. v. 
4. März) 38. 196— 199. 
Staatspapiere, Pflichten der vereideten Mäkler und Agenten rücksichtlich des Verkehrs mit dens. 
(V. v. 19. Jan.) 36. 10. — Serafen für Personen, welche sich mit den Geschäften der letztern 
unbefugterweise befassen. (V. v. 19. Jan.) 36. 11. — ausländische, Strafbarkeit des unerlaubten 
Verkehrs mit dens. (V. v. 13. Mai) 40. 123. — desgl. mit dergl. Spanischen Papieren. (V. v. 
19. Jan.) 36. 9. 10. — inländische, Anlegung von Sparkassen-Kapiralien in solchen. (Regl. v. 
12. Dezbr. 1838.) 39. 6. — (. auch Papiere, geldwerthe. 
Staatsschulden, siehe Hauptverwaltung derselben. 
Stabeisen, das Gesetz wegen Einführung eines Fabrikzeichens auf dems. v. 3. Jul. 1818. wird auf- 
gehoben. (G. v. 4. Jul.) 40. 224. 
Stadt-
	        
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