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Die vier Linien der jüngeren Söhne Konrads erloschen nach und nach. Nach
dem Tode Dietrichs fiel die Lausitz an seinen Bruder Dedo den Feisten, Grafen
von Rochlitz. Die Linie Heinrichs I. von Wettin erlosch mit seinem Enkel Hein-
rich III. 1217, die Grafschaft fiel an die Grafen von Brehna. Die Linie Dedos des
Feisten zu Rochlitz ging mit seinem Sohne Konrad 1210 ab; seine Besitzungen
fielen an die Hauptlinie zu Meissen. Am längsten hielt sich die Linie Friedrichs
Grafen von Brehna, sie erlosch mit Otto III. 1290, doch gelangte dieser Rest
der konradschen Besitzungen nicht an Meissen, sondern durch kaiserliche Schen-
kung an Sachsen-Askanien !). Seitdem bestand nur die markgräfliche Hauptlinie
zu Meissen fort. Der in dem Hauptlande Meissen succedirende erstgeborene Sohn
Konrads Markgraf Otto 1157—11% erhielt den Beinamen des Reichen, weil
unter ihm die Entdeckung „des Freiburger Bergsegens“ stattfand, wodurch der
Reichthum des Fürsten und des Landes in hohem Grade gehoben wurde. Mark-
graf Otto gerieth mit seinem ältesten Sohne Albrecht, wegen eines angeblich die
Rechte der Erstgeburt kränkenden Theilungsplanes, in Streitigkeiten, die erst mit
Ottos Tode 1190 endeten. Die Stellung des jüngeren Sohnes Dietrich, welcher
seit 1190 als Graf von Weissenfels genannt wird, zu dem älteren Bruder ist
unklar. Dietrich übte in einem Theile des Osterlandes Grafenrechte aus, ohne
Reichsfürst zu sein. Albrecht starb 1195 ohne Söhne. Da der Kaiser die Suc-
cession der Seitenverwandten in Lehen nicht anerkannte, so zog er die Mark-
grafschaft Meissen als eröffnetes Reichslehen ein, bis es Dietrich gelang sich
1197 in den Besitz derselben zu setzen und später auch die kaiserliche Beleh-
nung zu erhalten. Dietrich dem Bedrängten, 1197—1221, folgte sein erst we-
nige Jahre alter Sohn Heinrich der Erlauchte unter vormundschaftlicher
Regierung des Landgrafen Ludwig IV. von Thüringen ?).
3. Die Erwerbung der Landgrafschaft Thüringen und der
Pfalzgrafschaft Sachsen.
Thüringen, welches in ältester Zeit ein Königreich gewesen und vorüber-
gehend eigene Herzöge gehabt hatte, war seit dem 11. Jahrhundert in einen
völlig zersplitterten Zustand gerathen, wo es an einem einheitlichen Mittelpunkte
fehlte. Diesem Zustande suchte der Kaiser durch Errichtung der Landgraf-
schaft abzuhelfen, welche zuerst dem Grafen Hermann I. von Winzen-
burg 1112 verliehen wurde. Im Jahre 1130, nach dem Tode Hermanns II. von
Winzenburg, wurde mit dieser Würde Ludwig I. aus einem thüringischen Gra-
fengeschlechte belehnt. Dieser war ein Nachkomme Ludwigs des Bärtigen,
welcher sich erst um 1036 in Thüringen niedergelassen hatte und wahrscheinlich
karolingischer Abstammung war. Seitdem blieb die thüringische Landgrafschaft
in seinem Geschlechte erblich und wurde nach dem Rechte der Erstgeburt ver-
1) Die Grafschaft Wettin wurde von dem letzten Grafen von Brehna den 14. Nov. 1288 an das
Erzstift Magdeburg verkauft. Der zu jener Grafschaft gehörige Petersberg aber blieb bei dem Hause
Meissen bis sum J. 1697, wo er an Brandenburg abgetreten wurde.
2) Hauptwerk: F. W. Tittmann, Geschichte Heinrichs des Erlauchten, Markgrafen zu Meissen
nnd im Osterlande und Darstellung der Zustände in seinen Landen. 2 Bde. Leipz. 1850.