Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

9 Einleitung. 9 
Die vier Linien der jüngeren Söhne Konrads erloschen nach und nach. Nach 
dem Tode Dietrichs fiel die Lausitz an seinen Bruder Dedo den Feisten, Grafen 
von Rochlitz. Die Linie Heinrichs I. von Wettin erlosch mit seinem Enkel Hein- 
rich III. 1217, die Grafschaft fiel an die Grafen von Brehna. Die Linie Dedos des 
Feisten zu Rochlitz ging mit seinem Sohne Konrad 1210 ab; seine Besitzungen 
fielen an die Hauptlinie zu Meissen. Am längsten hielt sich die Linie Friedrichs 
Grafen von Brehna, sie erlosch mit Otto III. 1290, doch gelangte dieser Rest 
der konradschen Besitzungen nicht an Meissen, sondern durch kaiserliche Schen- 
kung an Sachsen-Askanien !). Seitdem bestand nur die markgräfliche Hauptlinie 
zu Meissen fort. Der in dem Hauptlande Meissen succedirende erstgeborene Sohn 
Konrads Markgraf Otto 1157—11% erhielt den Beinamen des Reichen, weil 
unter ihm die Entdeckung „des Freiburger Bergsegens“ stattfand, wodurch der 
Reichthum des Fürsten und des Landes in hohem Grade gehoben wurde. Mark- 
graf Otto gerieth mit seinem ältesten Sohne Albrecht, wegen eines angeblich die 
Rechte der Erstgeburt kränkenden Theilungsplanes, in Streitigkeiten, die erst mit 
Ottos Tode 1190 endeten. Die Stellung des jüngeren Sohnes Dietrich, welcher 
seit 1190 als Graf von Weissenfels genannt wird, zu dem älteren Bruder ist 
unklar. Dietrich übte in einem Theile des Osterlandes Grafenrechte aus, ohne 
Reichsfürst zu sein. Albrecht starb 1195 ohne Söhne. Da der Kaiser die Suc- 
cession der Seitenverwandten in Lehen nicht anerkannte, so zog er die Mark- 
grafschaft Meissen als eröffnetes Reichslehen ein, bis es Dietrich gelang sich 
1197 in den Besitz derselben zu setzen und später auch die kaiserliche Beleh- 
nung zu erhalten. Dietrich dem Bedrängten, 1197—1221, folgte sein erst we- 
nige Jahre alter Sohn Heinrich der Erlauchte unter vormundschaftlicher 
Regierung des Landgrafen Ludwig IV. von Thüringen ?). 
3. Die Erwerbung der Landgrafschaft Thüringen und der 
Pfalzgrafschaft Sachsen. 
Thüringen, welches in ältester Zeit ein Königreich gewesen und vorüber- 
gehend eigene Herzöge gehabt hatte, war seit dem 11. Jahrhundert in einen 
völlig zersplitterten Zustand gerathen, wo es an einem einheitlichen Mittelpunkte 
fehlte. Diesem Zustande suchte der Kaiser durch Errichtung der Landgraf- 
schaft abzuhelfen, welche zuerst dem Grafen Hermann I. von Winzen- 
burg 1112 verliehen wurde. Im Jahre 1130, nach dem Tode Hermanns II. von 
Winzenburg, wurde mit dieser Würde Ludwig I. aus einem thüringischen Gra- 
fengeschlechte belehnt. Dieser war ein Nachkomme Ludwigs des Bärtigen, 
welcher sich erst um 1036 in Thüringen niedergelassen hatte und wahrscheinlich 
karolingischer Abstammung war. Seitdem blieb die thüringische Landgrafschaft 
in seinem Geschlechte erblich und wurde nach dem Rechte der Erstgeburt ver- 
  
1) Die Grafschaft Wettin wurde von dem letzten Grafen von Brehna den 14. Nov. 1288 an das 
Erzstift Magdeburg verkauft. Der zu jener Grafschaft gehörige Petersberg aber blieb bei dem Hause 
Meissen bis sum J. 1697, wo er an Brandenburg abgetreten wurde. 
2) Hauptwerk: F. W. Tittmann, Geschichte Heinrichs des Erlauchten, Markgrafen zu Meissen 
nnd im Osterlande und Darstellung der Zustände in seinen Landen. 2 Bde. Leipz. 1850.
	        
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