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Schlesien nach der Landesgrenze zum Anschluß an die Kaiser Ferdinands-Nord-
bahn, vorbehaltlich Unserer Bestimmung uͤber die fuͤr die Bahnstrecke von Oppeln
bis zur Landesgrenze anzunehmende Richtung, die landesherrliche Zustimmung
ertheilt haben, wollen Wir die Gesellschaft, welche nach der Uns vorgelegten
Verhandlung vom 22. Maͤrz d. J. und dem darin vereinbarten Statute unter
dem Namen: „Oberschlesische Eisenbahngesellschaft“ zusammengetreten
ist, unter Bewilligung der Rechte einer Korporation hiermit bestaͤtigen, und das
gedachte Statut hierdurch genehmigen, jedoch mit der Maaßgabe:
Zu 6). 3. und 22. des Statuts,
daß das Stadtgericht zu Breslau den Gerichtsstand der Gesell-
schaft und für das Aufgebot verloren gegangener Papiere bildet.
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daß auch solche Aktionaire, welche sich im Besitze von weniger als
zehn Aktien befinden, berechtigt seyn sollen, an den General-Wer-
sammlungen Theil zu nehmen, über die Frage aber: ob und mit
welcher Wirkung sie an den Verhandlungen Theil zu nehmen, und
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in Betreff der Erfordernisse der Legitimation des Direktorii der
Gesellschaft anderweit berathen und mit Genehmigung Unsers
Finanz-Ministers Beschluß gefaßt werde.
Die gegenwärtige Bestätigung und Genehmigung soll in Verbindung
mit der vorerwäóhnten Order vom 24. März d. J. nebst dem Scatute und
dem Formulare zu den Aktien durch die Gesetz-Sammlung bekannt gemacht
werden.
Gegeben zu Sanssouci den 2. August 1841.
(I. S.) Friedrich Wilhelm.
Graf v. Alvensleben.
N% dem Antrage des Staaks-Ministeriums vom 1. d. Mks. will Ich zur
Anlage einer Eisenbahn von Breslau über Ohlau, Brieg, Oppeln durch Ober-
Schlesien nach der Landesgrenze zum Anschluß an die Kaiser Ferdinands=
Nordbahn, vorbehaltlich Meiner Bestimmung über die für die Bahnstrecke von
Oppeln nach der Landesgrenze anzunehmende Richtung, hierdurch die landes-
herrliche Zustimmung ertheilen, und die Errichtung einer Aktien-Gesellschaft Be-
hufs der Ausführung dieses Unternehmens hiermit genehmigen. Indem ich
zugleich bestimme, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unternchmungen
vom