Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

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9. 3. 
n welcher Art die rechtlichen Verhaͤltnisse der bisherigen Sozietäten 
abgewickelt, imgleichen auf welche Weise die Theilnehmer derselben in die neue 
Sozietät ausgenommen werden sollen, nicht minder von welchem Zeitpunkt ab 
die letztere auf den Grund des gegenwärtigen Reglements in Wirksamkeit tre- 
ten 9 daruͤber ist das Naͤhere in der heute von Uns vollzogenen besonderen 
Ausfuͤhrungs-Verordnung enthalten. 
d. 4. 
Die Verhandlungen Behufs Verwaltung der Altpommerschen Land-Feuer- 
Sozietaͤts-Angelegenheiten, die darauf bezuͤgliche Korrespondenz zwischen den Be- 
hoͤrden und Mitgliedern der Sozietaͤt, die amtlichen Atteste fuͤr die Versiche- 
rungen und die Quittungen uͤber empfangene Brandentschaͤdigungs-Zahlungen 
der Sozietätskasse sind vom tarifmäßigen Stempel und von Sporteln 
entbunden. 
Bei Prozessen, Namens der Sozietät sind diejenigen Stempel und 
Sporteln, deren Bezahlung ihr obliegt, außer Ansatz zu lassen. Zu Verträgen 
mit einer stempelpflichtigen Partei ist der tarifmäßige Stempel in dem halben 
Betrage, zu den Nebenerxemplaren der Stempel für beglaubigte Abschriften zu 
verwenden. 
6. 5. 
Wegen der Portofreiheit behält es bei den allgemeinen von dem Gene- 
ral-Postmeister auf den Grund einer diesfälligen Vereinigung mit dem Minister 
des Innern und der Polizei getrossenen Bestimmungen sem Bewenden. 
(. 6. 
Die Sozietät darf zur Versscherung gegen Feuersgefahr nur Gebdude 2) uf 
und zwar nur solche Gebdude aufnehmen, die innerhalb derjenigen Territorial= Khutet der 
Grenzen, auf welche sich ihre Verbindung bezieht, gelegen sind. 
8. 7. 
In dieser Beschraͤnkung gilt zwar die Regel, daß Gebaͤude aller Art 
ohne — ihter Einrichtung und Bestimmung zur Aufnahme geeignet sind. 
edoch sollen: 
1) Pulvermühlen und Pulvermagazine, 
2) Schwefelraffinerien, 
3) Stückgießereien und Münzgebäude, 
4) Fuckersiedereien und Zichorienfabriken, 
  
5) Terpentin= und Firnißfabriken 
6) Soda, Blausure und Hohzskure-Fabriken, 
7) Anltalten, zu Fabrikationen von Aether, Gas, Phosphor, Knallsilber und 
nallgold, 
8) Schmieden, die nicht Stein-, Metall= oder sonst anerkannt feuersschere 
Bedachung haben, 
9) Ziegel-, Kalk= und Theeröfen, Aschebrennereien, 
(Nr. 2193.) 37“ 10) Back-
	        
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