Die Arbeiterfrage. 585
chem eine Staatshülfe nöthig werden kann, ist etwa der, wenn ein solcher
Verein weder menschenfreundlichen Sinn noch Credit genug findet zur Beschaffung
des für die ersten Anschaffungen nothwendigen Kapitales. Hier
mag denn ein Vorschuss aus der Staatskasse an der Stelle sein, welcher
um so leichter bewilligt werden kann, als die Summe nicht bedeutend
zu sein braucht und sie in kurzer Zeit wieder zurückbezahlt werden
kann.
Höchst wünschenswertli wäre es ohne Zweifel, wenn für Cooporativgesellschaften
eine Hülfe vom Staate erlangt werden könnte, so nämlich,
dass er vernünftig berechneten und organisirten Vereinen solcher Art entweder
ein Kapital wirklich vorstreckte oder doch ihnen durch eventuelle
Garantie Credit verschaffte. Es würde damit selbst nahe an die Forderungen
von Lassalle herangetreten werden. Allein eine ruhige Ueberlegung zeigt,
dass nur in sehr beschränktem Maasse die Sache möglich ist und Kapitalborgung
nicht als eine principielle Verbindlichkeit des Staates aufgestellt
werden kann. Diess aber aus verschiedenen Gründen. — Zunächst ist
keine Sicherheit, dass die Hülfe nur an lebensfäbige und richtig organisirte
Gesellschaften gelangen würde. Man wird wohl von vorgängiger Untersuchung
durch eine sachverständige Behörde sprechen. Es steht aber ein
für allemal fest, und liegt auch ganz in der Natur der Sache, dass solche
Prüfungen gewerblicher Unternehmungen am grünen Tische höchst unzuverlässig
sind. Man könnte mit grösster Wahrscheinlichkeit voraussagen,
dass der Staat selbst von Anfang an schlecht angelegte und also dem Untergange
verfallende Unternehmen billigen und unterstützen würde. Das
auf solche Weise verlorene Geld wäre aber das der Steuerpflichtigen; und
es würde überdiess ganz nutzlos ausgegeben werden. — Allein auch angenommen,
dass die materielle Anlage eines Unternehmens richtig wäre
und als solche anerkannt werden könnte, so würde es an der Möglichkeit
fehlen die persönliche Befähigung zu einem solchen Unternehmen zu prüfen.
Die einzelnen Arbeiter stünden der beurtheilenden Behörde ferne; dass
Zeugnisse wenig zuverlässig sind, zeigt die tägliche Erfahrung; die einzige
sichere Controle, nämlich die Bekanntschaft der Arbeiter mit einander,
würde hier, wo sie nicht ihr eigenes Geld sondern das des Staates auf
das Spiel setzten, häufig genug lässig sein und Gefälligkeiten Platz machen.
Nun beruht aber die ganze Ausführbarkeit und das Gedeihen von Cooporativgesellschaften
auf dem persönlichen Verhalten der Genossen zu einander
und auf ihrer Ehrenhaftigkeit. Wenn es an gegenseitiger Treue, an
gleichmässigem Fleisse, an Geschicklichkeit, an Verträglichkeit und noch
an mancher andern schönen Eigenschaft fehlt, so geht auch ein an sich
richtig berechnetes und selbst ein mit hinreichendem Kapitale versehenes
Unternehmen dieser Art unrettbar zu Grunde. Die Erfahrung zeigt, dass