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ohne Unterschied, ob das Stuͤck allein oder in Verbindung mit einem ande-
ren den Gegenstand der Auffuͤhrung ausgemacht hat, in Beschlag zu nehmen,
so bringen Wir diese, unter saͤmmtlichen Deutschen Regierungen getroffene
Vereinbarung hierdurch, mit Hinweisung auf die 96. 32. 33. 34. des Gesetzes
vom 11. Juni 1837. (Gesetzsammlung Seite 165.), durch welche die ndhere
Ausführung der in dem vorgedachten Bundesbeschlusse ausarsielte allgemei-
nen Grundsätze fi Unsere Scaaten bereits im Voraus erfolgt ist, zur allge-
meinen Kenntniß und verordnen zugleich, daß Unsere Behörden und Unter-
thanen, nicht bloß in Unseren zum Deutschen Bund gehörenden Landen, son-
dern auch in den übrigen Provinzen Unserer Monarchie, sich, nach Maaßgabe
des §. 38. des Gesetzes vom 11. Juni 1837., danach zu achten haben.
So geschehen und gegeben Sanssouci, den 6. November 1841.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Mühler. v. Rochow. Eichhorn. Maltzan.
(Nr. 2218.) Vertrag zwischen Preußen für sich und in Vertretung der übrigen Mitglieder
des Zoll- und Handelsvereins einerseits und Kurhessen andererseits, den
Anschluß der Grasschafe Schaumburg an den Zollverein betreffend. Vom
13. November 1841.
N.# Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent von Hessen den Wunsch
zu erkennnen gegeben haben, die nach H. 4. des Zoll= und Handelsvertrages
zwischen Preußen und dem Großherzogthume Pessen einerseits und Kudhessen
andererseits vom 25. August 1831., und nach Inhalt der späteren Verträge
über die Errichtung und Erweiterung des Zoll= und Handelsvereins von letzte-
rem vorlcusig ausgeschlossene Grasschaft Schaumburg dem Zollvereine anzu-
schließen, und die Schwierigkeiren nunmehr beseitigt sind, welche diesem An-
schlusse bisher entgegenstanden, so haben zum Zwecke der deshalb zu treffenden
ndheren Verabredungen zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen für Sich und in Ver-
tretung der übrigen Mitglieder des Zoll= und Handelsvereins:
Allerhöchst Ihren Geheimen Legationsrath Ernst Michaelis, Ritter
des Königlich Preutischen rothen Adler-Ordens 220er Klasse mit
Eichenlaub u. s. w.,
und
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Finanzrath Adolph Georg Theo-
dor Pochhammer, Ritter des Königlich Preußischen rothen Adler-
Ordens 3##r Klasse mit der Schleife u. s. w.;
und