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Bezirken zu Unterhaltung der oͤffentlichen Wege in Unseren Forsten bisher des-
halb keine Kosten entstanden sind, weil durch diese Forsten keine oͤffentlichen Wege
fuͤhren, soll die Konkurrenz Unserer Forstverwaltung bei der den betreffenden
Gemeinden obliegenden sonstigen Wege-Unterhaltung, insoweit eine solche Kon-
kurrenz bisher bestanden hat, auch fernerhin bis dahin fortdauern, daß könftig
allgemeine Bestimmungen über die Beitragspflichtigkeit des Staats-Grundeigen-
thums zu den Gemeindelasten werden gegeben werden.
München, den 17. November 1841.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Prinz von Preußen.
Für den Mlulsier den Inne#rn:
v. Boyen. v. Kamptz. Mühler. v. Meding. v. Nagler. v. Ladenberg.
Gr. v. Alvensleben. Frh. v. Werther. Eichhorn. v. Thile. Gr.z. Stolberg.
(Nr. 2223.) Berichtigung eines Druckfehlers bezüglich auf die unter Nr. 363. (Seite 20.
Jahrgang 1818.) abgedruckte Allerhöchste Verordnung vom 16. März 1818.
D. d. den 30. November 1841.
J. der unter Nr. 463. der Gesetzsammlung (S. 20. Jahrgang 1818.) zur
Publikation gebrachten Allerhoͤchsten Verordnung vom 16. Maͤrz 1818. wegen
des öffentlichen Aufgebots des Gesindes wird auf den 5. 275. des Allgemeinen
Landrechts Theil II. Titel 2. verwiesen. Dieses Allegat beruht auf einem Schreib-
sehler, da nicht der 9. 275. des Allgemeinen Landrechts Theil II. Titel 2., son-
dern der 9. 275. Theil II. Titel 11. die in Bezug genommene Bestimmung ent-
haͤlt. Es muß deshalb, wie hierdurch berichtigend zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht wird, in sener Verordnung gelesen werden:
. 275. des Allgemeinen Landrechts Theil II. Titel 11.
Berlin, den 30. November 1841.
Königliches Staats-Ministerium.
Prinz von Preußen.
v. Boyen. v. Kampt. Möhler. v. Rochow. v. Nagler. v. Ladenberg.
Rother. Gr. v. Alvensleben. Eichhorn. v. Thile. Gr. v. Maltzan.
Gr. z. Stolberg.
(Nr. 2224.)