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(Nr. 2226.) Uebereinkunft zwischen Preußen und Hannover, betreffend die Erneuerung der
Uebereinkunft vom 1. November 1837. wegen der gleichen Besteuerung
innerer Erzeugnisse in den dem Zollvereine Preußens und der mit diesem
zu einem gemeinsamen Zoll= und Handelssysteme verbundenen Staaten
angeschlossenen Hannoverischen Landestheilen. Vom 17. Dezember 1841.
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Inm Zusammenhange mil der zwischen Preußen und den übrigen Staaten des
Zollvereins nebst Braunschweig einerseits, und Hannover andererseits heute ab-
geschlossenen Uebereinkunft, den erneuerten Anschluß der Grafsschaft Hohnstein und
des Amtes Elbingerode an das Zollsystem der ersteren Staaten — ist
von den Bevollmaͤchtigten Seiner Majestaͤt des Koͤnigs von Preußen und
Seiner Majestaͤt des Koͤnigs von Hannover, naͤmlich
Koͤniglich Preußischer Seits:
dem Königlich Preußischen Wirklichen Geheimen Ober-Finanzrath und
General-Direktor der Steuern, August Heinrich Kuhlmeyer,
Ritter des Königlich Preußischen Rothen Adler-Ordens 2ter Klasse
mit dem Stern und Eichenlaub u. s. w.,
dem Königlich Preußischen Wirklichen Geheimen Legationsrath und Direktor
der zweiten Abtheilung im Ministerium der auswärtigen Angelegenhei-
ten, Franz August Eichmann, Ritter des Königlich Preußischen
Rothen Adler-Ordens 2ter Klasse mit Eichenlaub u. s. w., und
dem Königlich Preußischen Geheimen Ober-Finanzrath Adolph Georg
Theodor Pochhammer, Ritter des Königlich Preußischen Rothen
Adler-Ordens 3ter Klasse mit der Schleife u. s. w.;
Königlich Hannoverischer Seits:
dem Königlich Hannoverischen General-Lieutenant, außerordentlichen Ge-
sandten und bevollmächtigten Minister an dem Königlich Preußischen
und dem Königlich Sächsischen Hofe, August von Berger, Groß-
kreutz des Königlich Hannoverischen Guelphen-Ordens u. s. w.,
dem Königlich Hannoverischen General-Direktor der indirekten Steuern,
Georg Friedrich Hieronpmus Dommes, Ritter des Königlich
Hannoverischen Guelphen-Ordens u. s. w., und
dem Königlich Hannoverischen Hofrath Friedrich Ernst Witte, Ritter
u. s. w,
noch die folgende, zunaͤchst nur auf Verhaͤltnisse zwischen Preußen und Hannover
Bezug habende Verabredung unter dem Vorbehalte der Ratifikation getroffen
worden.
Einziger Artikel.
Die unter dem 1. November 1837. zwischen Preußen und Hannover
geschlossene Uebereinkunft wegen der Besteuerung innerer Erzeugnisse in den dem
(Jr. 2220.) Zoll-