Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

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(Nr. 2226.) Uebereinkunft zwischen Preußen und Hannover, betreffend die Erneuerung der 
Uebereinkunft vom 1. November 1837. wegen der gleichen Besteuerung 
innerer Erzeugnisse in den dem Zollvereine Preußens und der mit diesem 
zu einem gemeinsamen Zoll= und Handelssysteme verbundenen Staaten 
angeschlossenen Hannoverischen Landestheilen. Vom 17. Dezember 1841. 
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Inm Zusammenhange mil der zwischen Preußen und den übrigen Staaten des 
Zollvereins nebst Braunschweig einerseits, und Hannover andererseits heute ab- 
geschlossenen Uebereinkunft, den erneuerten Anschluß der Grafsschaft Hohnstein und 
des Amtes Elbingerode an das Zollsystem der ersteren Staaten — ist 
von den Bevollmaͤchtigten Seiner Majestaͤt des Koͤnigs von Preußen und 
Seiner Majestaͤt des Koͤnigs von Hannover, naͤmlich 
Koͤniglich Preußischer Seits: 
dem Königlich Preußischen Wirklichen Geheimen Ober-Finanzrath und 
General-Direktor der Steuern, August Heinrich Kuhlmeyer, 
Ritter des Königlich Preußischen Rothen Adler-Ordens 2ter Klasse 
mit dem Stern und Eichenlaub u. s. w., 
dem Königlich Preußischen Wirklichen Geheimen Legationsrath und Direktor 
der zweiten Abtheilung im Ministerium der auswärtigen Angelegenhei- 
ten, Franz August Eichmann, Ritter des Königlich Preußischen 
Rothen Adler-Ordens 2ter Klasse mit Eichenlaub u. s. w., und 
dem Königlich Preußischen Geheimen Ober-Finanzrath Adolph Georg 
Theodor Pochhammer, Ritter des Königlich Preußischen Rothen 
Adler-Ordens 3ter Klasse mit der Schleife u. s. w.; 
Königlich Hannoverischer Seits: 
dem Königlich Hannoverischen General-Lieutenant, außerordentlichen Ge- 
sandten und bevollmächtigten Minister an dem Königlich Preußischen 
und dem Königlich Sächsischen Hofe, August von Berger, Groß- 
kreutz des Königlich Hannoverischen Guelphen-Ordens u. s. w., 
dem Königlich Hannoverischen General-Direktor der indirekten Steuern, 
Georg Friedrich Hieronpmus Dommes, Ritter des Königlich 
Hannoverischen Guelphen-Ordens u. s. w., und 
dem Königlich Hannoverischen Hofrath Friedrich Ernst Witte, Ritter 
u. s. w, 
noch die folgende, zunaͤchst nur auf Verhaͤltnisse zwischen Preußen und Hannover 
Bezug habende Verabredung unter dem Vorbehalte der Ratifikation getroffen 
worden. 
  
Einziger Artikel. 
Die unter dem 1. November 1837. zwischen Preußen und Hannover 
geschlossene Uebereinkunft wegen der Besteuerung innerer Erzeugnisse in den dem 
(Jr. 2220.) Zoll-
	        
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