Grundkapital.
#8. Das Grundkapital der Gesellschaft besteht in: achtmalhundertsechs-
undsiebenzigrausend Thalern Preußisch Kourant und zerfällt in: achttausendsieben-
hundertundsechzig Aktien, jede zu Einhundert Thaler.
8. 9. Der erste geichner der Aktien bleibt für die Einzahlung nach
Maaßgabe des F. 2. des bezogenen Gesetzes vom dritten November Eintausend-
achthundertvierzig verhaftet.
Joch kann Niemand für mehr als den Nominalbetrag seiner Aktien in
Anspruch genommen werden, außer in dem Falle der verwirkten Konventional-
Strafe wegen Zahlungsverscumniß (. 12.)
6 10. Die Einzahlung geschieht in Zwischenrdumen von wenigstens
zweien Monaten und in Raten von zehn Prozent jedesmal nach einer dem Zah-
lungstermine zwei Monat vorhergehenden öffentlichen Aussorderung Seitens der
Direktion in den im 5. 60. bezeichneten Zeitungen.
Bei der ersten Ratenzahlung kommen die zu dem Unkostenfonds bereits
gezahlten dreiviertel Prozent in Anrechnung.
11. Die Einzahlungen ersfolgen nach der Wahl der Aktiondre, in
Bonn oder Köln an die von der Direktion näher bezeichnet werdenden Em-
pfänger.
6 12. Die Aktiondre, welche binnen der angekündigten Frist von zwei
Monaten die Zahlungen der ausgeschriebenen Raten nicht leisten, haben eine
Fonvenkionatsraf von zehn Prozent von dieser Rate zum Vortheil der Gesell-
ast verwirkt.
Erfolgt die Zahlung aber binnen einem serneren Monate Calso binnen
drei Monaten von der ersten Aufforderung) nicht, so ist die Konventionalstrase
verdoppelt, und steht der Direktion außerdem das Recht zu, den vollen Nominal-=
betrag der in Rückstand verbliebenen Aktien ein für allemal nebst den Konven-
tionalstrafen einzufordern, respektive durch alle Rechtsmittel einzutreiben.
6. 13. Nach Einzahlung von vierzig Prozent hat die Direktion die
Wahl zwischen densenigen Maaßregeln, wozu die Gesellschaft durch das bezogene
Gesetz §. 2. berechrigt ist. Ferner soll ihr auch alsdann das Recht zustehen,
von einer begonnenen gerichtlichen Verfolgung des Zahlungssäumigen in jeder
Lage Sache abzustehen, und die Kaduzitaͤt der betreffenden Aktien oͤffentlich
zu erklaͤren.
éb 14. Ueber die Ratenzahlungen werden Partialquittungen, auf den
Namen lautend, ertheilt
Diese Partialquittungen werden bei der naͤchstfolgenden Zahlung gegen
neue Quittungen, und bei der letzten Zahlung gegen die Aktiendokumente aus-
gewechselt.
(Nr. 2154.) Bis